Lehrer sind Lehrer – das wurde stets mehr gefordert als festgestellt. Denn die Verhältnisse an den Schulen waren andere. Sie sind es noch heute. Von iustitia keine Spur.
Bald 200 Jahre währt der Kampf um mehr soziale Gerechtigkeit unter den Lehrern in einer Schullandschaft, die sich heute auf immer mehr individuelle Förderung und kulturelle Vielfalt des 21. Jahrhunderts einstellt - mit einem Dienstrecht für die Lehrer aus Kaiser ´s Zeiten.
iustitia ist in der römischen Antike die ausgleichende Gerechtigkeit. Ihr Attribut ist die Waage. Diese Waage der ausgleichenden Gerechtigkeit hat der VBE zum Start seiner Kampagne für die Gleichstellung der Lehrer als Symbol gewählt nach dem Motto Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen …
Liebe Leserinnen und Leser,
der Ausbau integrierter Lernformen und Organisationsstrukturen an allen Schulen macht eine Neugestaltung des überkommenen Dienstrechts im Lehrerberuf dringlicher denn je. Alle Lehrer/-innen sind heute universitär ausgebildete Expertinnen und Experten, die lehren, erziehen, beurteilen, beraten und innovieren, so hat es der Deutsche Bildungsrat 1970 zusammengefasst – ohne Unterschied der Schulart.
Um dieser langjährigen VBE-Forderung mehr schulpolitisches Gewicht zu geben, hat der Bundesvorstand ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, inwieweit die Ungleichbehandlung der Lehrerinnen und Lehrer verfassungsrechtlich noch zu begründen ist. Die Gleichstellung der Lehrer bildet somit den thematischen Schwerpunkt dieser B&E-Ausgabe – in Theorie und Praxis. Und den Start zur VBE-Kampagne Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen!
Der „Blickpunkt“ befasst sich dieses Mal mit der in der Bildungspolitik so wichtigen Frage Was wollen die Eltern? Unsere Autorin spürt den Widersprüchen unter den bildungspolitischen Präferenzen der heutigen Elterngeneration nach – Pointe inklusive.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und sind gespannt auf Ihre Anregungen.
Ihre B&E-Redaktion
Kommentar – Lehrerbesoldung wie zu Kaisers Zeiten? Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen!
von Udo Beckmann
Auch im 21. Jahrhundert orientiert sich die Wertigkeit der Lehrerarbeit im öffentlichen Dienst-, Besoldungs- und Tarifrecht an der Schuhgröße der Schülerinnen und Schüler. Wie zu Kaisers Zeiten. Kleine Füße, kleines Gehalt; große Füße …
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Gleiche Lehrerbesoldung als Verfassungsauftrag –
Der Lehrerberuf im Bannkreis der Ämterhierarchie?
von Christoph Gusy
Gleiches muss gleich behandeln werden. Das ist eine unmittelbare Konsequenz aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, dem Gleichheitssatz. Dieser Grundsatz hat auch in Bezug auf die Bezahlung im öffentlichen Dienst Beachtung zu finden.
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Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe
von Klaus Schmidt
Diese alte Weisheit klingt gut, birgt aber die große Gefahr, dass eigentlich immer nur derjenige Recht bekommt, der letztlich auch darüber entscheidet, was denn nun das Gleiche und was dasselbe ist.
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Bologna und die Tendenz zur Verhinderung
von Helge Dietrich
Hohe Mobilität der Beschäftigten, vergleichbare Abschlüsse und ein hoch entwickeltes und leistungsfähiges Schul- und Bildungssystem ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit eines jeden Industrielandes und den Wirtschaftsraum Europa. Dazu gehören gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen.
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