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Bologna und die Tendenz zur Verhinderung

Hohe Mobilität der Beschäftigten, vergleichbare Abschlüsse und ein hoch entwickeltes und leistungsfähiges Schul- und Bildungssystem ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit eines jeden Industrielandes und den Wirtschaftsraum Europa. Dazu gehören gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen.

Die Bologna-Erklärung aus dem Jahre 1999 ist eine Konsequenz aus dieser Situation. Inhalt dieser Erklärung ist der Wille von derzeit 47 europäischen Staaten, ihr Hochschulsystem so zu vereinheitlichen, dass Studierende mit ihren an irgendeiner europäischen Universität erworbenen Abschlüssen überall in der Europäischen Union, aber auch darüber hinaus in der Welt, als Bewerber um qualifizierte Arbeitsplätze willkommen sind. Kernstück dieser europäischen Hochschulreform ist die Ausbildung in zwei Abschnitten: erst der Bachelorabschluss, der schon zu einem Arbeitsplatz führen soll, und im Anschluss der Master.

Für den VBE ist die Position, dass eine Lehramtsbefähigung den vollständigen Master beinhalten muss, jedoch nicht verhandelbar. Klar ist, dass es keine unterschiedlichen Lehrer-Master, etwa nach Schularten gegliedert und unterschiedlich qualifiziert, geben sollte. Es kann auch nicht angehen, dass die Bachelor/ Master Ausbildung von den Landesregierungen dazu missbraucht wird, Bachelors als Lehrkräfte an Grundschulen einzusetzen. Vielmehr muss jeder Lehrer und jede Lehrerin die Ausbildung bis zum Master absolviert haben.

Das bedeutet aber auch, dass die in der Bundesrepublik Deutschland bisher geltende nach Dauer und – angeblicher – Qualität unterschiedliche Lehrerausbildung für Grund-, Haupt- und Sonderschullehrer einerseits und Realschullehrer und Gymnasiallehrer andererseits ist also aufzugeben. Diese neue einheitliche Lehrerausbildung muss in Dauer und Qualität für alle Lehrerinnen und Lehrer quantitativ und qualitativ, allerdings je nach angestrebtem Einsatzort mit unterschiedlichen Schwerpunkten, gleichwertig sein. Dies hätte dann selbstverständlich auch finanzielle Auswirkungen.

Die Staaten der Europäischen Union sind seit nunmehr elf Jahren aufgefordert, die Umsetzung der in der Bologna-Erklärung vereinbarten Ziele umzusetzen. Sicherlich braucht die Umsetzung gerade in einem föderal organisierten Staat wie Deutschland seine Zeit. Schließlich ist dieser Bereich in der Verantwortung der Bundesländer. Es ist aber davon auszugehen, dass vor und nach den Bologna-Besprechungen die für die Umsetzung verantwortlichen Landesregierungen konsultiert und in den beginnenden Prozess eingebunden worden waren.

Wenn man sich jedoch elf Jahre nach der Bologna-Erklärung den Stand der Veränderungen betrachtet, dann muss man leider feststellen, dass eine Reihe von Bundesländern noch nicht einmal damit angefangen hat, die angestrebte Reform zu ermöglichen.

Einige Beispiele mögen das belegen. So bietet das Land Baden-Württemberg zwar eine Bachelor-/Masterausbildung an, jedoch nur für Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien. Grund- und Hauptschullehrerinnen und -lehrer werden weiter an Pädagogischen Hochschulen ausgebildet. Baden-Württemberg ist übrigens das einzige Land, das noch Pädagogische Hochschulen unterhält. In allen anderen Bundesländern ist die gesamte Lehrerausbildung – vom Umfang her nach Schularten unterschiedlich – an die Universitäten verlagert.

In Berlin gibt es zwar eine Bachelor-/Masterausbildung für alle Lehrerinnen und Lehrer, allerdings soll der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte an Gymnasien 24 Monate dauern, der für Lehrkräfte an anderen Schulformen nur 12 Monate. Dies läuft auf den „Grundschulmaster“ hinaus, der eine unterschiedliche Ausbildung zementieren würde und vom VBE nachdrücklich abgelehnt wird.

Nordrhein-Westfalen wird zukünftig für alle Lehrämter eine einheitliche Lehrerausbildung einführen. Der Bachelor wird nach 6 Semestern erreicht werden, der Master soll sich mit 4 Semestern und 300 Creditpoints anschließen. Der anschließende Vorbereitungsdienst dauert für alle Lehrämter 18 Monate und schließt mit dem Staatsexamen ab. Verpflichtend sind außerdem für alle Lehrämter ein Eignungspraktikum, ein Orientierungspraktikum und ein Praxissemester. Die logische Konsequenz aus unserem gewerkschaftlichen Verständnis heraus ist, dass alle Lehrer aller Schulformen gleich bezahlt werden müssen.

Dies durchzusetzen wird schwierig sein. Dies belegt das Beispiel Bremen. Bremen, das eine einheitliche Masterausbildung schon verwirklicht hat, ist bisher nicht bereit, seinen Lehrkräften eine einheitliche Besoldung nach A 13 zu gewähren. Dem steht angeblich die nicht angepasste Besoldungsordnung im Wege.

Der VBE fordert schon seit Jahren eine qualitativ gleichwertige Lehrerausbildung für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten, weil sich die der grundsätzliche Bildungs- und Erziehungsauftrag der einzelnen Schulformen weitgehend angenähert hat Auch diese Tatsache ist ein Beleg für die Forderung nach einer einheitlichen, sich an der Bezahlung der Gymnasiallehrer orientierenden Bezahlung.

Helge Dietrich
stellvertretender VBE-Bundesvorsitzender für Beamtenpolitik
h.dietrich(at)vbe.de

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