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Lehrerbesoldung wie zu Kaisers Zeiten? Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen!

Der bildungspolitische Kommentar des VBE-Bundesvorsitzenden Udo Beckmann

Auch im 21. Jahrhundert orientiert sich die Wertigkeit der Lehrerarbeit im öffentlichen Dienst-, Besoldungs- und Tarifrecht an der Schuhgröße der Schülerinnen und Schüler. Wie zu Kaisers Zeiten. Kleine Füße, kleines Gehalt; große Füße…

Lehrerinnen und Lehrern von heute wird damit ein soziales Ranking auferlegt, das aus dem 19. Jahrhundert stammt und bereits damals als soziale Ungerechtigkeit empfunden wurde. Nicht zuletzt die demokratische Lehrerbewegung um 1848 sah in der Gleichstellung der Lehrer ein zentrales Ziel zur Demokratisierung von Schule und Gesellschaft.

Diese nach fast 200 Jahren noch immer bestehende soziale Kleiderordnung siedelt Grundschullehrkräfte ganz unten auf der Gehaltsskala an. Auch die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Sekundarstufe I ist offensichtlich weniger wert ist als in den „oberen“ Etagen unseres Schulwesens.

Dieses überkommene Kastendenken passt nicht in die moderne Schule einer demokratischen Gesellschaft. Das wussten auch die Alliierten nach dem zweiten Weltkrieg; doch der sich schnell zuspitzende Ost-West-Konflikt verhinderte letztlich eine Demokratisierung des Schulwesens im Sinne größerer sozialer Gerechtigkeit.

Heute kommt hinzu, dass die soziale Ungleichheit unter den Lehrern in krassem Widerspruch zu den bildungspolitischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte steht. Immer mehr Individualisierung des Lernens und Integration der Strukturen haben nicht nur das Bildungsangebot verändert, sondern auch den Lehrerberuf. Spätestens seit PISA wissen wir: Der Auftrag der Grundschule steht in nichts der gymnasialen Oberstufe nach. Er ist nur anders. Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen sind dadurch gleichermaßen Experten für Unterricht und Erziehung – ohne Unterschied. Ihre Arbeit ist selbstverständlich nicht gleichartig; aber sie ist nach den bildungspolitischen Maßstäben einer modernen Gesellschaft gleichwertig.

Aus Sicht des VBE ist es mehr als überfällig, mit der Gleichwertigkeit der Lehrerarbeit ernst zu machen – und folglich auch mit der Gleichwertigkeit der Lehrämter.

Der VBE hat deshalb Christoph Gusy und seinen Lehrstuhl an der Universität Bielefeld mit einem juristischen Gutachten beauftragt. Dieses soll klären, inwieweit eine ungleiche Lehrerbesoldung vor dem Hintergrund veränderter bildungspolitischer und pädagogischer Bedingungen verfassungsrechtlich noch zu begründen ist.

Das Gutachten zeigt, dass das Grundgesetz für die Fortführung der bisherigen Besoldungshierarchie im Lehrerberuf keine zwingenden Gründe enthält. Seit für alle Lehrämter universitäre Studiengänge (mit Ausnahme Baden-Württembergs) vorausgesetzt werden und nunmehr nach der Bologna-Reform auch für alle Lehrämter ein Master-Studium  erforderlich  ist, überwiegen in der Lehrerausbildung die gemeinsamen Schnittmengen.

Der VBE hat deshalb die Initiative Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen. gestartet. Die soziale Waage unter den Lehrern muss endlich ins Lot kommen.

Schulen mit sozial gespaltenen Kollegien können auf Dauer Kinder und Jugendliche nicht sozial integrieren. Pädagogische Parallelwelten können wir uns im Zeitalter individueller Förderung und kultureller Vielfalt nicht leisten. Der Wesenskern unserer Gesellschaft muss soziale Gerechtigkeit bleiben - unter den Lehrern muss er es erst noch werden. Jetzt heißt es, Konsequenzen für bildungspolitisches Handeln zu ziehen.

Deshalb: Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen!

Udo Beckmann
VBE-Bundesvorsitzender
u.beckmann(at)vbe.de

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