Berlin, Bildungsgerechtigkeit Lehrkräftebildung/-mangel Ganztag

Ganztag: Endlich Kompromiss gefunden – zulasten des bestehenden Fachkräftemangels und der Vorreiterländer

„Nicht erst die Beratungen vom gestrigen Abend haben dazu geführt, dass heute der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Bundestag beschlossen werden konnte. Jahrelang haben sich nicht nur die zuständigen Bundesministerien, sondern viele Organisationen und Verbände in den Prozess der Gestaltung dieses Anspruchs eingebracht. Trotzdem wurde unser Haupteinwand nicht gehört: Die Umsetzung des Ganztagsanspruchs muss unter Personalvorbehalt stehen. Die komplette Finanzierung des Vorhabens lässt außen vor, dass es zunächst eine massive Personalgewinnungskampagne braucht, um überhaupt in die Nähe einer angemessenen Personalausstattung zu kommen. Dabei muss sich von selbst verstehen, dass alle Personen, die im Ganztag arbeiten werden, pädagogisch qualifiziert sein müssen. So wird gewährleistet, dass die Betreuung der Kinder keine Verwahrung am Nachmittag ist, sondern den Kindern pädagogisch anspruchsvolle Angebote unterbreitet werden. Alles, was in Schule stattfindet, muss unter dem klaren Auftrag stehen, Kinder zu bilden und zu erziehen. Qualität und nicht Quantität um jeden Preis muss das Ziel sein, wenn Eltern guten Gewissens ihre Kinder auch am Nachmittag der Institution Schule anvertrauen sollen“, stellt Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), fest.

Er bedauert, dass der Kompromiss weiterhin nicht vorsieht, dass Länder, die bereits ein gutes Ganztagsangebot vorhalten, nicht in die Aufrechterhaltung der Strukturen investieren dürfen. „Es darf nur gefördert werden, was mehr Plätze bringt. Das ist ausgemachter Unsinn, gerade für Länder wie Hamburg, in denen bereits 90 Prozent der Kinder in schulischen Ganztagsangeboten betreut werden. Hier hätte das Gesetzvorhaben mehr Raum zulassen müssen, in die Instandsetzung benötigter Strukturen sowie in die Verbesserung der Qualität zu investieren. Damit werden Länder, die schon große Investitionen umgesetzt haben, abgestraft“, kritisiert Beckmann, aber insistiert: „Immerhin erhalten sie die Möglichkeit, laufende Betriebskosten abzusetzen. Das wiegt den fehlenden Innovationsimpuls in diesen Ländern aber nicht auf.“