Bildung ist ein Menschenrecht. Das Bildungssystem einer Gesellschaft muss allen Bürgerinnen und Bürgern gleiche Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit gewährleisten. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie dem dazugehörigen Fakultativprotokoll verpflichten sich die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer, umfassende Maßnahmen und Schritte auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft und im speziellen in ein inklusives Bildungssystem zu unternehmen. Dies bedeutet die größtmögliche Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen an allen Bildungsgütern und gerechte Bildungschancen. Erst die bedingungslose Akzeptanz der Hetero-genität der Menschen und die größtmögliche Teilhabe aller an vielfältigen Angeboten erfüllen die Option einer humanen, gerechten und inklusiven Gesellschaft. In dieser Gesellschaft ist ein modernes und leistungsfähiges Bildungssystem von größter Bedeutung.
Die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems, in dem alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam lernen können, wird die zentrale Aufgabe der Schul- und Bildungspolitik der nächsten Jahre sein. Die erfolgreiche Gestaltung dieses Prozesses setzt ein modernes Lern- und Leistungsverständnis voraus, das sich an der individuellen und intensiven Förderung jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen orientiert. Voraussetzung ist außerdem, dass durch die Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen optimale Lern- und Förderbedingungen geschaffen werden.
Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert in der englischen, rechtlich verbindlichen Wortlautfassung, ein "inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen“. Menschen mit Behinderungen sind Teil des allgemeinen Bildungssystems und haben uneingeschränkten Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen.
Inklusion verfolgt einen systemischen Ansatz. Sie zielt auf einen gesellschaftlichen Wandel in allen Strukturen und in den Köpfen der Menschen. Leitprinzipien einer inklusiven Bildung sind Chancengleichheit, Chancengerechtigkeit und individuelle Förderung bei individuellen Lernarran-gements. Gemeinsames Lernen wird als Bereicherung erfahren und als Normalität erlebt. Eine Gesellschaft muss Inklusion als Idealbild für ihr gesamtes Bildungssystem anstreben. Die Entwicklungsprozesse dahin erfordern das Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte.
Eine inklusive Schule, die gemeinsames Lernen garantiert, ist strukturell gesehen die wohnortnahe Schule. Sie gliedert sich in unterschiedlich kleine, wechselnde Klassen und Gruppen - teilweise altersgemischt - deren pädagogisches und unterrichtliches Potenzial die Heterogenität der Kinder und Jugendlichen ist.
Die Vielfalt der Begabungen und Lernpotenziale werden als Bereicherung erlebt und genutzt. Die Unterschiedlichkeit wird als Normalität erlebt, in der alle Schülerinnen und Schüler ihre besonde-ren Stärken und Förderbedürfnisse haben und haben dürfen. Inklusiver Unterricht setzt nicht nur an die speziellen, individuellen Förderbedürfnisse an, sondern verändert Didaktik, Methodik und Medien im Unterricht so, dass eine Individualisierung der Lernsettings im System Klasse möglich und wirksam wird. Die Kompetenzen jedes Einzelnen werden wahrgenommen, geachtet und genutzt, Unterschiede zwischen den Schülerinnen und Schülern werden nicht ignoriert, sondern als Potenziale für gemeinsames Lernen eingesetzt. Schule und Unterricht müssen sich verändern, nicht Schülerinnen und Schüler dürfen ihnen angepasst und auf sie zugeschnitten werden. Das schulische Umfeld muss gleichermaßen auf die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen vorbereitet werden.
Eng verknüpft mit dem Inklusionsverständnis sind die Definitionen von Behinderungen. In der UN-Konvention heißt es: „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtig¬ten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ Inklusion stellt sich der diagnostischen und medi-zinischen Tatsache von „Beeinträchtigungen“, stellt aber gleichzeitig fest, dass diese erst durch versagte gesellschaftliche Teilhabe zur „Behinderung“ werden. Die Sonderpädagogik bewegt sich als Wissenschaft schon seit Jahren weg vom rein „medizinischen“ Modell von Behinderung hin zum systemisch- sozialen Ansatz im Gesamtkomplex „Behinderungen“.
Dieser Rechtsanspruch darf nicht unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die personellen, sächlichen oder organisatorischen Voraussetzungen für einen Regelschulbesuch des behinderten Kindes vorliegen. Die einzelnen Bundesländer müssen gesetzliche Regelung erlassen, die die fehlenden Kapazitäten schaffen und damit dem Recht des Kindes und der Eltern auf inklusive Beschulung zu entsprechen.
Keinesfalls darf mit der inklusiven Beschulung ein Absenken der sonderpädagogischen Förderung und Versorgung verbunden sein. Vielmehr gilt es, diese Förderung in unvermindert hoher Qualität an den Regelschulen zu erbringen. Bei einem sukzessiven Abbau der Klassen an sonderpädagogischen Einrichtungen müssen die frei werdenden Lehrerstunden uneingeschränkt in die sonderpädagogische Versorgung der anderen Schularten umgewidmet werden.
Inklusion hat zur Folge, dass Schule grundlegend umorganisiert und gestaltet wird. Erfolgreiche Inklusion erfordert inhaltliche, methodisch-didaktische, schulorganisatorische und bauliche Veränderungen. Dazu müssen die entsprechenden finanziellen Mittel bereit gestellt werden.
In dieser erweiterten Eingangsstufe arbeiten Pädagoginnen und Pädagogen aller Fachrichtungen und Fachdienste in Teams zusammen.
Die Heterogenität der Kinder bei der Aneignung von Lerninhalten muss mit binnendifferenziertem Unterricht beantwortet werden, um allen Kindern individuelle Lernfortschritte zu ermöglichen.
Für den gemeinsamen Unterricht sind differenzierte, nach Lernniveaustufen unterschiedliche, gleiche und individuelle Lernziele je nach Lerninhalt zu formulieren (Binnendifferenzierung). Auch äußere Differenzierung bis hin zum Einzelunterricht muss in bestimmten Lernsituationen angeboten werden. Ein kontinuierlicher Lernprozess muss vom pädagogischen Team der Klasse ge-währleistet werden. Eine verstärkte Versorgung aller Klassenstufen in allen Schularten mit Förder- bzw. Intensivierungsstunden ist unerlässlich. Jeder schulische Lernort, muss so ausgestattet werden, dass die passgenaue Förderung für jedes Kind in allen Lernphasen gesichert ist.
Inklusive Förderdiagnostik zeigt auf, dass individuelle Stärken und Begabungen Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten enthalten und wie sie genutzt werden können. Sie betreibt keine Eti-kettierung, sondern macht deutlich, wie inklusive Förderung und Unterrichtung die Perspektiven eines jeden Kindes und Jugendlichen ermöglicht und erweitert. Tests zur Diagnostik dürfen grundsätzlich nur nach Information und mit Einwilligung der Betroffenen erfolgen.
Sonderpädagogik ist keine Sonderschulpädagogik, sondern integraler Bestandteil jeglicher Pädagogik. Sonderpädagogische Inhalte müssen allen Lehrerinnen und Lehrern in allen Phasen der Lehrerbildung vermittelt werden. Sonderpädagoginnen und -pädagogen müssen in vertieften Studiengängen besondere Kompetenzen für Erziehung, Unterricht und Förderung in einem inklusiven Schulsystem erwerben.
Lehrerstunden für sonderpädagogische Förderung müssen an alle Schularten fest zugewiesen werden. Das Klassenteam entscheidet in Abstimmung mit den Sonderpädagogen, wie die zugewiesenen Sonderschullehrerstunden eingesetzt werden und erstellt unter Einbeziehung der Eltern Förderkonzepte für Klassen, Gruppen oder/und einzelne Schüler.
Bundesversammlung 14. November 2009