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„Interkulturellen Herausforderungen pädagogisch begegnen“

Positionspapier des VBE

Ausgangslage

Die Welt am Beginn des 21. Jahrhunderts ist gekennzeichnet von großen Gegensätzen zwischen armen und reichen Ländern, von Flüchtlingsströmen, zunehmenden Wanderungsbewegungen und von erhöhter Mobilität. Diese globale Entwicklung führt teilweise zu erheblichen sozialen, politischen und kulturellen Spannungen. Auch Deutschland wird von ihnen erfasst, die heutige Gesellschaft steht vor völlig neuen Herausforderungen.

Die Wanderungsbewegungen von Süd nach Nord werden seit dem Zusammenbruch des kom-munistischen Herrschaftssystems ergänzt durch Bewegungen von Ost nach West. Die Zahl der Einwanderer erhöht sich weiter durch den Zugang deutschstämmiger Aussiedler, die in der Regel nur spärliche oder keine deutschen Sprachkenntnisse besitzen. Hinzu kommt eine wach-sende Zahl von Kontingentflüchtlingen; auch die prinzipiell freie Wahl des Wohnsitzes innerhalb der europäischen Gemeinschaft erhöht die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Mikrozensus des Jahres 2005 zeigt, dass mehr als 15 Millionen Menschen der Gesamtbe-völkerung in Deutschland (82,5 Millionen) einen Migrationshintergrund besitzen, obwohl nur 7,3 Millionen Einwohner, also weit weniger als 10 Prozent, einen ausländischen Pass haben. In der Altersgruppe der bis zu Sechsjährigen stellen Kinder mit Migrationshintergrund heute einen Anteil von einem Drittel. In den alten Bundesländern, besonders in den Ballungszentren, wird dieser Wert oft stark überschritten. Quoten von 50 und mehr Prozent sind in vielen Stadtteilen bereits Realität oder zu erwarten.

Der Anteil der Migranten im bildungsrelevanten Alter (bis 24 Jahre) liegt bei 27 Prozent der gleichaltrigen Bevölkerung. Ein Drittel von ihnen gehört der ersten Zuwanderergeneration an. Diese Migranten sind damit Quereinsteiger.

Jeder zweite Türke besucht eine Hauptschule und jeder achte ein Gymnasium. Jeder vierte Jugendliche mit Migrationshintergrund, aber nur jeder zwanzigste ohne diesen Hintergrund besucht Schulen, wo Migranten in der Mehrheit sind. Ihr Anteil an Auszubildenden ist in einem Jahrzehnt von 9,8 auf 5,6 Prozent gefallen. Für einen Ausbildungsplatz müssen sie bessere schulische Leistungen vorweisen.

Viele Schülerinnen und Schüler, überwiegend türkischer Herkunft, kommen aus bildungsfernen Schichten, in denen vornehmlich die Mütter nur geringe Bildung aufweisen. In diesen Familien dominiert ein traditionelles und unreflektiertes Erziehungs- und Rollenverständnis. Insbesondere in Ballungsgebieten leben sie abseits von europäischer Kultur und europäischem Einfluss und bilden Parallelgesellschaften.

Während Mädchen stark von familiären Wertvorstellungen geprägt und bestimmt werden, sind für die männlichen Jugendlichen darüber hinaus auch die peer groups für die Identitätsentwicklung entscheidend. Über 40 Prozent dieser Jugendlichen haben nicht genügende Kompetenzen in Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften erworben und damit kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das fördert die Gefahr einer Parallelgesellschaft mit eigener Subkultur, die von oberflächlichen Islamkenntnissen und Vorbildern aus Ländern, die von Muslimen mit absoluter Mehrheit bestimmt oder weitgehend geprägt werden, beeinflusst werden.

Für unser Bildungssystem bedeutet diese Situation, dass es heute und zukünftig zu einem Großteil von kultureller, sprachlicher und religiöser Vielfalt geprägt ist und zugleich hohe Erwar-tungen an Leistung und Integration erfüllen muss.

Grundsätze

Oberstes Ziel ist die Förderung des friedlichen Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft, verschiedener Sprachen und Kulturen. Voraussetzung hierzu sind gegenseitige Akzeptanz, Toleranz und interkultureller Dialog.

Durch das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01. Januar 2005 kann man eindeutige Vorgaben für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund machen. Menschen mit Migrationshintergrund sind heute in der Regel Bürger dieses Landes und sehen ihre Zukunftsperspektive in Deutschland.

Folgende Grundsätze gelten für das Bildungssystem:

  • Die Grundlagen für das gesellschaftliche Zusammenleben sind im Wertekatalog des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und in den Länderverfassungen festgelegt.
  • Der Schlüssel zur Integration und zur gesellschaftlichen Teilhabe sowie zur beruflichen Eingliederung ist die Beherrschung der deutschen Sprache.
  • Oberstes Ziel schulischer Sprachförderung muss der Erwerb der deutschen Sprache sein. Diesem Ziel dient auch die Beherrschung der Muttersprache, die durch geeignete didaktische, methodische und schulorganisatorische Vorgaben und entsprechend aus-gebildete Lehrerinnen und Lehrer gefördert werden muss.
  • Die Frage des Religionsunterrichts für die große Gruppe der muslimischen Kinder muss im Sinne des Grundgesetzes Artikel 7, Absatz 3, geregelt werden, d.h. nur ein Religi-onsunterricht in deutscher Sprache mit von den jeweiligen Kultusministern genehmigten und islamischen Ansprechpartnern abgesprochenen Lehrplänen, erteilt von qualifizierten Lehrkräften mit staatlicher Lehrbefähigung und unter deutscher Schulaufsicht.
  • Für die Identitätsentwicklung sind Kenntnisse islamischer Kultur und Geschichte wichtig, die Zeugnis für schöpferische und weltoffene Gedanken bieten.
  • Besonders Kinder und Jugendliche aus zwei Kulturen brauchen Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher mit pädagogischem Profil, die die Werte des Grund-gesetzes überzeugend vertreten und in der Schulgemeinde durchsetzen können. Be-sonders glaubwürdig können hier Lehrerinnen und Lehrer mit Migrationshintergrund sein.
  • Lehrerinnen und Lehrer müssen bei ihrer wertorientierten Erziehung und Bildung auf die Unterstützung von Staat und Gesellschaft vertrauen können.

Maßnahmen

Interkulturelle Förderung

Da bereits im frühkindlichen Alter, also bereits vor Eintritt in den Kindergarten, in großem Um-fang die Weichen für die Bildungskarrieren von Kindern gestellt werden, da z.B. das Entwick-lungsfenster für die Sprachentwicklung bis zum dritten Lebensjahr besonders weit geöffnet ist und nach den Erkenntnissen der Gehirnforschung das Kleinkind entsprechende Lernanreize braucht, kommt der Förderung dieser Altersgruppe eine besondere Bedeutung zu. Der Lerner-folg beim Kleinkind ist besonders nachhaltig, wenn er durch die positiven Gefühle einer engen Eltern-Kind-Beziehung unterstützt wird.

Wesentlicher Faktor ist aber auch die Bildungsqualität des Elternhauses, die es in Migranten-familien zu fördern gilt. Eltern müssen für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder in unserer a-bendländisch geprägten Wissensgesellschaft befähigt und zur Übernahme von Verantwortung gefordert werden. Die für Eltern von Kleinkindern vorhandenen Programme zur Stärkung der Erziehungskompe-tenz (Family learning) sind bedarfsgerecht auszubauen und zu finanzieren.

Sprachförderung im Kindergarten

Die PISA-Studie sieht die bewusste Sprachförderung im Kindergarten insbesondere die Her-ausbildung der phonologischen Bewusstheit als die zentrale Vorläuferkompetenz für den Schriftsprachenerwerb in der Grundschule. Kindergärten haben somit eine zentrale Bedeutung für die Sprachentwicklung- und Sprachkompetenz.

Für den regelmäßigen Besuch sind die Eltern verantwortlich.

Eine gezielte Sprachförderung in Kooperation mit den zuständigen Grundschulen sollen alle Kinder erhalten, denen, über ein Sprachscreening festgestellt, ein besonderer Förderbedarf zusteht. Hierfür sind die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zu schaffen. Bildungskarrieren werden bekanntlich nicht nur von den Institutionen beeinflusst, sie sind auch stark vom Engagement der Familie abhängig, die auch in die Pflicht genommen werden muss. Besondere Förderprogramme für bildungsferne Familien sind im Sinne einer Erziehungspart-nerschaft bedarfsgerecht zu finanzieren. Hierzu gehört auch das Projekt „Mama lernt Deutsch im Kindergarten“.

Übergang Kindergarten/Grundschule

Damit kein Kind bereits mit Schuleintritt scheitert, muss auf diese Nahtstelle besonderer Wert gelegt werden. Modelle für einen flexiblen Übergang vom Kindergarten zur Grundschule sind besonders zu fördern, wie z.B. Starterklassen, d.h. Vorklassen für Fünfjährige mit entsprechen-dem Förderbedarf im Bereich der Sprache. So soll im Sinne eines Head-Start-Programmes er-reicht werden, dass bei Schuleintritt Chancengleichheit hergestellt ist. Alle Bemühungen einer Verzahnung von Schuleingangsphase und Kindertagesstätten sind auch im Hinblick auf die be-sondere Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund zu gestalten.

Schulische Maßnahmen

Ziel aller schulischen Maßnahmen ist, Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in deutschen Regelklassen auszubilden und zu erziehen. Notwendige Separierungen von den Regelklassen für Spät- und Seiteneinstiger, also Sonderformen, die dem Übergang in die Re-gelklasse dienen, sind auf maximal zwei Jahre zu begrenzen. Diese besonderen Einrichtungen, z.B. Übergangs- bzw. Vorbereitungsklassen, sollen maximal 12 Schülerinnen und Schüler ha-ben und mit einer besonderen Stundentafel die sprachliche und soziale Integration fördern.

Sie dienen primär der Vorbereitung auf die Regelklasse oder der Eingliederung in das berufli-che Bildungssystem. Die Regelklassen sollen bedarfsweise besondere Förderstunden parallel oder zusätzlich zum Regelunterricht zur Sprachförderung anbieten.

Den Schulen wird das Recht zugestanden, Modelle zur Migrantenförderung zu entwickeln und durchzuführen. Die notwendigen personellen Ressourcen sind hierfür bereitzustellen, dies gilt auch für Hausaufgabenbetreuung, Förderunterricht oder berufliche Vorbereitungskurse neben dem Regelunterricht. Programme zur Verbesserung der Bildungskompetenz der Elternhäuser, z.B. „Mama lernt deutsch in der Schule“, sind von den Schulbehörden zu finanzieren. Diese Programme dürfen nicht abhängig von zufällig vorhandenen Fördertöpfen gemacht werden.

Damit Ghettoschulen vermieden werden können, sind Schulen mit sprengelbedingt hohem Migrationsanteil im Sinne eines Magnetschulkonzepts so auszustatten, dass sie auch für Nicht-migranten attraktiv sind.

Interkulturelles Lernen als Prinzip in den Bildungseinrichtungen

Damit eine kulturell heterogene Gesellschaft sich möglichst konfliktfrei entwickelt, bedarf es viel-fältiger politischer, soziologischer, städtebaulicher und pädagogischer Bemühungen. Der Schu-le kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu, da sie durch Bildung und Erziehung an der Gestaltung der zukünftigen Gesellschaft entscheidend beteiligt ist.

Durch eine interkulturelle Dimension soll das Bildungswesen Inhalte festlegen und Strategien entwickeln, die notwendig sind, damit alle, die im Bildungswesen möglichst konfliktfrei miteinan-der zusammenleben wollen, sich gegenseitig als Gewinn betrachten können und auf die kultu-relle Vielfalt in der Gesellschaft vorbereitet werden. Alle sollen lernen, sich gegenseitig zu ach-ten und zu verstehen, alle sollen voneinander lernen und füreinander eintreten.

Migrationshintergrund darf in unserer Gesellschaft kein Grund für soziale Benachteili-gung mehr sein. Schülerinnen und Schüler müssen in unseren Schulen Intoleranz ge-genüber Gewalt und Diskriminierung – ob gegen oder von Ausländern – erfahren. „Wenn wir nicht bereit sind, unsere tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Into-leranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ (Karl Popper)

Beschlossen am 11. November 2006.

Verband Bildung und Erziehung (VBE)
Behrenstraße 23 / 24
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 / 7 26 19 66-0
Telefax: +49 (0)30 / 7 26 19 66-19

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