Der VBE bekräftigt angesichts der Aufdeckung von Fällen sexueller Gewalt und körperlicher Züchtigung gegen Kinder und Jugendliche durch Pädagogen: Lehrerinnen und Lehrer haben einen Erziehungsauftrag. Sie sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst, sie geben Orientierung und erziehen mit pädagogischer Kompetenz.
Dies ist ein unverzichtbarer Grundsatz für den Lehrerberuf. Die den Bildungsinstitutionen anvertrauten Schülerinnen und Schüler haben als Schutzbefohlene Anspruch auf Pädagoginnen und Pädagogen, die klare Grenzen im Hinblick auf Körperlichkeit, Emotionalität und Sozialisation setzen und vorleben.
Grenzüberschreitungen dürfen keinerlei Duldung erfahren. Wird das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Erziehung missbraucht, wird die Glaubwürdigkeit pädagogischer Arbeit in ihren Grundfesten beschädigt. Der VBE setzt sich für die umfassende Aufklärung der Gewalt gegen Schutzbefohlene ein. Kriminelle Übergriffe einer Minderheit können andernfalls dazu führen, den Lehrerberuf unter Generalverdacht zu stellen. Dazu darf es nicht kommen, es würde die Realität an den Bildungsinstitutionen verzerren.
Die Aufklärung muss juristisch erfolgen. Aber es muss mehr geschehen, um Schutzbefohlenen und Pädagogen Hilfen und Orientierungen zu geben, um die Gefahr von neuerlichen Grenzüberschreitungen zu minimieren und das Klima an Bildungsinstitutionen nicht zu vergiften.
Der VBE dringt darauf, kurzatmiges Handeln zu unterlassen, sich jedoch dem pädagogischen Problem von Nähe und Distanz wissenschaftlich fundiert und praxiswirksam zu stellen. Kinder zu stärken, zu ermutigen und aufzurichten, verlangt in den pädagogischen Einrichtungen ein Klima des Vertrauens, der Offenheit und der Angstfreiheit.
6. Juni 2010