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Arbeitszeitreformen

 

Resolution des VBE Bundeshauptvorstandes vom 29.11.2003

 

Arbeitszeitreformen nicht als Sparmaßnahmen missbrauchen !

 

Die Delegierten des Bundeshauptvorstands des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), des höchsten Beschlussgremiums zwischen den Delegiertentagen, fordern die politisch Verantwortlichen in den Bundesländern auf, anstehende Arbeitszeitreformen im Lehrerbereich nicht für Arbeitszeitverlängerungen zu missbrauchen.

 

Die derzeit in mehreren Bundesländern vorliegenden Pläne zielen lediglich darauf ab, eine willkürlich festgelegte Anzahl von Unterrichtsstunden auf die vorhandenen Lehrerinnen und Lehrer aufzuteilen. Damit sollen für den weitaus größten Teil der Lehrkräfte Arbeitszeiterhöhungen durch die Hintertür umgesetzt werden. Durch die vorgesehenen Maßnahmen werden Regelungen eingeführt, die je nach Fächerverbindung, Jahrgangsstufe und Schulart unterschiedliche „Faktoren“ zur Berechnung der wöchentlichen Stundendeputate vorsehen. Bei der Festlegung dieser „Faktoren“ werden jedoch weder wissenschaftliche Untersuchungen der Lehrerarbeitszeit noch konkrete Arbeitsplatzuntersuchungen zugrundegelegt.

 

Einige Bundesländer planen rigoros eine Verlängerung der Lehrerarbeitszeit durch pauschale, undifferenzierte Erhöhung der Unterrichtspflichtzeit für alle Lehrkräfte. Dieses Vorhaben findet seine einzige Rechtfertigung in angeblich notwendigen Sparmaßnahmen aufgrund der schlechten Finanzlage.

 

Willkürliche Festlegungen der Unterrichtspflichtzeit nach Kassenlage und nach sich ständig ändernden Kriterien von Angebot und Nachfrage sind für den VBE jedoch ungeeignete Mittel für mehr Arbeitszeitgerechtigkeit.

 

Ebenso lehnt der VBE Arbeitszeitberechnungen ab, die zu einer Stechuhrenmentalität bei den Lehrerinnen und Lehrern führen. Zum Berufsethos des Lehrers gehört die umfassende Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages. Dazu ist es erforderlich, einen Teil der Arbeitszeit offen und eigenverantwortlich gestalten zu können. Dies entspricht dem pädagogischen Auftrag der Gesellschaft an die Lehrerinnen und Lehrer.

 

Der VBE hingegen spricht sich aus für

• ein modifiziertes Pflichtstundenmodell;

• eine wöchentliche Unterrichtsverpflichtung, die sich nur an der tatsächlichen Belastung orientiert;

• Arbeitszeitgerechtigkeit;

• eine deutlich ausgeweitete Anzahl von sog. „Anrechnungsstunden“, bemessen nach den tatsächlich vorhandenen außerunterrichtlichen schulischen Aufgaben sowie nach den vorhandenen Zusatzbelastungen der jeweiligen Lehrkraft;

• einen „Stundenpool“ für jede Einzelschule, über den sie in eigener Verantwortung für besondere Aufgaben verfügen kann.

 

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