Stellungnahme
des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) zu Entwürfen der Fachkommissionen der Kultusministerkonferenz (KMK) für Bildungsstandards des mittleren Schulabschlusses
Zu den jetzt vorgelegten Entwürfen für Bildungsstandards des mittleren Schulabschlusses in den Fächern Deutsche, Mathematik und in der ersten Fremdsprache nimmt der VBE wie folgt Stellung.
Mit der Vorlage erster Entwürfe für Bildungsstandards wird die Diskussion über notwendige Konsequenzen aus der PISA-Studie für das deutsche Schulsystem in eine streng an Zielen und Inhalten orientierte Sachdiskussion übergeführt. Der VBE hat sich für diesen Weg eingesetzt und wird sich aktiv in die Entwicklung nationaler Bildungsstandards einbringen.
Das liegt im ureigenen Interesse der Lehrergewerkschaft VBE, die sich ganz grundsätzlich für die Stärkung der Profession des Lehrers einsetzt. Mit Standards wird autorisiert, was Schüler können müssen. Damit wird für Lehrerinnen und Lehrer präziser erkennbar, was geleistet werden muss. Es wird damit, so die Hoffnung des VBE, zwingender werden als bisher, sich über guten Unterricht zu verständigen. Dieser wird in der Konsequenz zu erfahrbaren Erfolgen für unsere Schüler und für uns selbst führen. Bildungsstandards werden damit auch zu einem Instrument, die Berufszufriedenheit und das Ansehen der Lehrerinnen und Lehrer zu erhöhen. Unter diesem Gesichtspunkt wird sich der VBE mit den Standards auseinandersetzen.
Der VBE ist grundsätzlich der Auffassung, dass die Erarbeitung und Einführung von Bildungsstandards im deutschen Schulsystem ein qualitativ gänzlich neuer Anspruch ist und nicht im Hau-Ruck-Verfahren zu bewältigen. Der VBE bewertet die Vorlage der ersten Entwürfe deshalb als Beginn eines Prozesses, der getragen wird von einem im Diskurs von Lehrern, Wissenschaftlern, Lehrplanentwicklern und Kultusverantwortlichen entstehenden Konsens.
Der VBE hält es für unerlässlich, die Einführung von Standards mit wissenschaftlicher Begleitung zu verbinden und auf diesem Wege Bildungsstandards zu einem praxiswirksamen Steuerinstrument zu entwickeln. Ein anvisierter Beschluss der KMK kann damit kein Schlusspunkt bei der Einführung von Bildungsstandards sein, sondern nur der Auftakt zu einem langjährigen Reformprozess, der sich auf die Verbesserung der Qualität der Schulen konzentriert und damit die Lehrerinnen und Lehrer als Träger dieses Prozesses stärkt.
Schulen sind Bildungsorte der Humanität. Ihr Bildungs- und Erziehungsauftrag ist klar verbunden mit der Verwirklichung von Chancengleichheit. Dies muss besser gelingen als bisher. Dafür scheinen bundesweit geltende nationale Bildungsstandards als geeignetes Steuerinstrument. Standards ermöglichen nach Auffassung des VBE die Vergleichbarkeit von Einzelschulen, Schulformen, Länderleistungen und bieten eine Grundlage für eine durchaus sinnvolle Konkurrenz in der Suche nach dem richtigen Weg für erfolgreiches Lernen jeder Schülerin, jedes Schülers. Dringend muss der Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppelt werden. Allerdings bieten die auf der Basis von Bildungsstandards erworbenen Ergebnisse nur grobe Hinweise, wenn sie nicht zugleich Rückschlüsse auf bildungssoziologischen Kontext, Unterricht und schulische Bedingungen erlauben. Sie sind nur dann ein Weg zur Qualitätsentwicklung, wenn neben der Leistungsfeststellung eine permanente Förderdiagnose für den einzelnen Schüler, die jeweilige Klasse und die Schulentwicklung erfolgt. Schule hat eine umfassendere Aufgabe als Vorbereitung auf Tests messbarer kognitiver Leistungen. Bildungsstandards dürfen nicht auf Wissens- und Kompetenzkataloge eingeengt werden, um Schülerleistungen zu messen. Bildungsstandards sind aus Sicht des VBE diagnostische Steuerinstrumente.
Mit der Entscheidung, zunächst Regelstandards vorzulegen, ist ein Anfang gemacht. Regelstandards haben für die Schulen einen Aufforderungscharakter. Die Praxis muss zeigen, ob dieser Weg geeigneter ist als Mindeststandards. Wir brauchen Bildungsstandards, die so formuliert sind, dass sie den Lehrerinnen und Lehrern ebenso wie der einzelnen Schule die Freiheit lassen und die Verantwortung geben, je nach Region spezifische Zielvorstellungen, Qualitätsanforderungen und Fördermöglichkeiten zu formulieren, insbesondere auch, um schwächere Schülerinnen und Schüler zu fördern. Die Verbindlichkeit der Standards muss einschließen, dass die Einzelschule die dafür nötigen Ressourcen erhält.
Der VBE hält den Ansatz der jetzt vorgelegten Entwürfe für den mittleren Schulabschluss dahingehend für grundlegend richtig, dass die Standards abschlussbezogen und nicht schulartbezogen sind. Es wäre dagegen kontraproduktiv, die Bildungsstandards auf die einzelnen Schulformen herunterzubrechen. Wir brauchen abschlussbezogene Standards, um mehr Chancengleichheit zu erreichen.
Dem VBE geht es um folgendes:
1. Die Evaluation der Standards darf nicht zum Ranking oder zur Selektion missbraucht werden, sondern muss insgesamt die Qualität aller Schulen positiv befördern.
2. Schulen benötigen Standards, die nicht nur kognitives Wissen abfragen, sondern der Bildung verpflichtet sind.
3. Die Arbeit mit Bildungsstandards ist verbunden mit dem Auftrag an die Forschung, förderdiagnostische Instrumente zur Verfügung zu stellen und entsprechende Lernhilfen zu entwickeln. Der Anspruch an Lehrerfortbildung muss sich konsequent an der kompetenten Umsetzung der Bildungsstandards orientieren.
4. Für die anspruchsvolle Aufgabe der Schulentwicklung sind dementsprechende materielle, personelle und zeitliche Ressourcen für alle Schulen zu garantieren.
Die jetzt vorgelegten Entwürfe formulieren Standards für den Idealschüler der 10. Klasse. Das ist eine zwangsläufige Konsequenz aus dem Ansatz, Regelstandards zu entwickeln. Dies hat zur Folge, dass der Anspruch abstrakt bleibt – trotz der zugeordneten Beispielaufgaben. Damit sind diese Entwürfe aber auch nicht handlungsrelevant für Lehrerinnen und Lehrer. Auf diesen Punkt legt der VBE besonderen Wert, weil das Gelingen davon abhängt, wie Lehrerinnen und Lehrer mit ins Boot genommen werden.
Indem die Ziele für den Abschluss der Klasse 10 formuliert sind, bleibt offen, wie der Weg bis dahin aussehen soll. Insbesondere ist offen, welche Standards am Übergang von Grundschule zu Sekundarstufe I nötig sind, um dem Anspruch des Mittleren Schulabschlusses später gerecht werden zu können. Der jetzige Ansatz hieße, im deduktiven Wege „Standards für unterwegs“ abzuleiten. Der VBE sieht darin ein grundsätzliches Problem für die weitere Diskussion. Letztlich notwendig sind schulstufenbezogene Standards.
Die Arbeit aller Lehrerinnen und Lehrer muss zukünftig orientiert sein an der Umsetzung der Bildungsstandards. Die jetzigen Entwürfe implizieren dies als Auftrag an die Lehrer, die vorrangig in den Klassenstufen 9 und 10 unterrichten. Es kann aber nicht gewollt sein, die Drucksituation auf die Abschlussjahre der Schulen zu verstärken.
Eingehender Diskussion bedarf auch das Verhältnis von Bildungsstandards zu Lehrplänen. Das Ziel muss sein, mit handlungsrelevanten Dokumenten (und davon nur soviel wie absolut notwendig) die kreative, pädagogisch anspruchsvolle Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu unterstützen, sie aber nicht in einem Wust bürokratischer Papiere zu ertränken.
Gründlich diskutieren müssen wir auch die Selbstständigkeit der Einzelschule. Es ist nicht damit getan, Bildungsstandards einzuführen und den Schulen zu überlassen, wie sie damit umgehen. Der VBE erwartet, dass den Schulen verlässliche Rahmenbedingungen gewährt werden. Verhältnisse, wie sie derzeit Usus sind, wonach auf Zuruf der Finanzminister Arbeitszeitverlängerungen und Einkommensbeschneidungen verfügt werden und die Einzelschule auf sich allein gestellt bleibt, sind nicht tragbar und wirken sich kontraproduktiv im Hinblick auf den schulischen Reformprozess aus. Bildungsstandards müssen deshalb Standards für Rahmenbedingungen an Schulen implizieren.
Für eine vertiefte Diskussion der entworfenen Bildungsstandards wird der VBE die Fachkonferenz am 30. September nutzen.
Berlin, 08. September 2003