„Dass sich die Wertigkeit der Lehrerarbeit im Dienst-, Besoldungs- und Tarifrecht wie in der Kaiserzeit an der Schuhgröße der Schülerinnen und Schüler orientiert, darf im 21. Jahrhundert nicht mehr länger Bestand haben“, erklärte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann anlässlich der offiziellen Übernahme der diesjährigen KMK-Präsidentschaft durch den Hamburger Bildungssenator Ties Rabe.
Der VBE-Bundesvorsitzende nutzte die heutige Begegnung mit dem neuen KMK-Präsidenten, um ihm das im Auftrag des VBE erstellte Gutachten „Gleiche Lehrerbesoldung als Verfassungsauftrag“ www.vbe.de/gerechtigkeitwaagen.html des Bielefelder Rechtsexperten Prof. Dr. Christoph Gusy zu überreichen.
Beckmann betonte: „Das Gutachten belegt es schwarz auf weiß – für die Fortführung der bisherigen Besoldungshierarchie im Lehrerberuf enthält das Grundgesetz keine zwingenden Gründe.“ Laut Gutachten würden in der Lehrerausbildung für alle Lehrämter die gemeinsamen Schnittmengen überwiegen. Zudem habe sich der schulische Bildungsauftrag in allen Schulformen und -stufen zu einem umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrag gewandelt. „Lehrerarbeit in den unterschiedlichen Schulstufen ist zwar nicht gleichartig, aber gleichwertig“, unterstrich Beckmann die Ergebnisse des Gutachtens.
Er empfahl der KMK das gründliche Studium des Gutachtens. Es führe geschichtliche Zusammenhänge, Schulentwicklungen, dienstrechtliche Tatbestände und juristische Entscheidungen zusammen.
Beckmann abschließend: „Mit der Forderung, dass die Gleichwertigkeit der Lehrerarbeit sichergestellt werden muss und ein Schlussstrich unter das soziale Ranking im Lehrerberuf gezogen werden muss, steht der VBE nicht allein. Ganze 71 Prozent der Bundesbürger, also die deutliche Mehrheit, lehnen laut einer vom VBE in Auftrag gegebenen forsa-Umfrage von November 2009 eine unterschiedliche Besoldung ab.“
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