Bildungsfinanzierung

Interview mit Rita Mölders

Tarifdschungel – Faire Löhne oder bürokratisches Dickicht?

Liebe Frau Mölders, welche Bedeutung hat die Entgeltordnung für Lehrkräfte aktuell?

Rita Mölders (RM): Die Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L) ist seit 2015 die Grundlage für die Eingruppierung tarifbeschäftigter Lehrkräfte im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Sie hat die früheren, oft unklaren Richtlinien abgelöst und sorgt erstmals für eine verbindliche Zuordnung von Tätigkeiten zu Entgeltgruppen – je nach Qualifikation, Lehramtsprüfung, Schulform und konkreter Arbeit. Das war definitiv ein Fortschritt zu mehr Transparenz und Tarifbindung. Aber in der Praxis merken wir: Sie entspricht noch lange nicht einem modernen, fairen Vergütungssystem.

Warum ist eine Weiterentwicklung jetzt besonders dringlich?

RM: Die Situation an den Schulen bleibt extrem angespannt, das weiß ja jeder. Lehrkräftemangel betrifft alle in Bildungseinrichtungen, Kolleginnen und Kollegen geben alles, oft bis an die Belastungsgrenze. Gleichzeitig steigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler und wir finden einfach nicht genug Nachwuchs. Deshalb müssen wir die Entgeltordnung so umgestalten, dass wir qualifizierte Kräfte gewinnen und halten – und die, die schon da sind, endlich wertschätzen. Eine bessere Entgeltordnung ist kein Randthema, sondern zentral für eine Qualitätsoffensive. Wer den Beruf attraktiver machen will, muss auch fair bezahlen.

Wie bewerten Sie den Verlauf der Gespräche zur Entgeltordnung innerhalb der Tarifverhandlungen?

RM: Aus unserer Sicht ziemlich ernüchternd. Schon 2017 sollte die Weiterentwicklung vorbereitet werden, damit 2019 ein Abschluss kommt. Die Gewerkschaften haben konkrete Vorschläge eingebracht, aber 2019 hieß es: Vertagung. Es gab nur eine Protokollerklärung. 2020 wurden Gespräche gestartet und dann wieder ausgesetzt. Und seitdem? Stillstand bis in die Runde 2025/26. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat dann in diesem Jahr die drei Bereiche Höhergruppierung, Paralleltabelle und Entgeltordnung zu einem Paket geschnürt und uns vor die Wahl gestellt, diese Kröte zu schlucken oder den erreichten Verhandlungsstand und damit die Verbesserungen für mehr als eine Million Tarifbeschäftigte aufs Spiel zu setzen. Insgesamt waren wir von diesem Vorgehen maßlos enttäuscht, zumal die Geschichte hier noch nicht enden sollte.

Was meinen Sie damit? Wie ging es weiter?

RM: Im Tarifvertrag der Länder bestimmt der sogenannte Arbeitsvorgang, wie Tätigkeiten bewertet werden. Daraus ergibt sich die Eingruppierung und letztlich das Gehalt. Bislang galt: Die Eingruppierung richtet sich nach der Tätigkeit, die mindestens die Hälfte der Arbeitszeit ausmacht. Die TdL hat im April 2026 beim Arbeitsgericht Berlin eine Verbandsklage eingereicht. Kern des Streits ist die Frage, ob Tätigkeiten weiterhin als einheitlicher Arbeitsvorgang oder als mehrere einzelne Teilaufgaben zu betrachten sind. Eine stärker aufgeteilte Betrachtung kann dabei zu niedrigeren Eingruppierungen führen. Die Gewerkschaften kritisieren diesen Vorgang, da dies ein Versuch ist, die Entgelte zu verringern. Eine Verschlechterung der Bedingungen im öffentlichen Dienst! In Zeiten des akuten Personalmangels ist dieser Vorstoß einfach unfassbar.

Zurück zur Entgeltordnung: Warum braucht es überhaupt eine Weiterentwicklung?

RM: Das System ist zu kompliziert und widersprüchlich, viele verstehen es nicht. Je nach Schulform, Ausbildung oder Einsatz werden ähnliche Tätigkeiten unterschiedlich bewertet. Eine transparente Entgeltordnung und engere Lücken sind entscheidend, um den Lehrberuf attraktiver zu machen.

Welche Entwicklungen zeigen den Handlungsbedarf?

RM: Hier möchte ich gern ein Beispiel aus NRW anbringen. Zum 1. August 2026 werden alle verbeamteten Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A13 übergeleitet. Dabei werden grundsätzlich sowohl die Erfahrungsstufe als auch die bisherige Erfahrungszeit mitgenommen. Der VBE NRW ist maßgeblich an diesem Erfolg beteiligt gewesen und auch ich bin darüber sehr glücklich, dass dieser Schritt gelungen ist. Die Besoldungsanhebung wirkt sich auf viele Tarifbeschäftigte in den Schulen aus.
Sie werden zum 01.08.2026 nach § 17 Abs. 4 TV-L höhergruppiert. Das Problem dabei:
Die Höhergruppierung gelingt in sehr vielen Fällen nicht stufengleich, in einem Fall gehen Beschäftigte sogar zwei Stufen zurück und verlieren bis zu neun Jahren an Erfahrungszeit. Das ist ein Skandal! Denn die Stufenlaufzeit beginnt nach der Höhergruppierung in der jeweiligen Stufe wieder von vorn. Besonders, wenn ein Stufenaufstieg unmittelbar bevorsteht, drohen hier starke Verluste, sogenannte Exspektanzverluste.

Ist das alles?

RM: Nein! Durch die Höhergruppierung erreichen etliche Lehrkräfte zudem eine Entgeltgruppe, in der eine geringere Jahressonderzahlung (statt 74,35 % nur noch
46,47 %) anfällt. Das ist ungerecht und eine Schwäche im System: Eigentlich sollen Lehrkräfte mit der Höhergruppierung mehr Geld bekommen; viele machen unterm Strich aber Verluste und gehen mit einem deutlich geringeren Lebenseinkommen in die Rente. Das darf aus meiner Sicht nicht so sein!

Was ist hier Ihre zentrale Forderung?

RM: Stufengleiche Höhergruppierung mit voller Anrechnung der Stufenlaufzeiten. Erfahrung darf nicht verloren gehen, da sie vor der Klasse verdient wurde. Und Verbesserungen müssen auf alle pädagogischen Bereiche und Fachkräfte übertragen werden. Wir brauchen endlich eine konsequente Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte. Kein Flickenteppich mehr, sondern ein einheitliches System, das alle Schulgruppen fair berücksichtigt. Wir brauchen transparente und gerechte Regeln, damit sich Lehrkräfte nicht getäuscht sehen.

Vielen Dank für das Gespräch!