Bildungsfinanzierung

Föderalismus

veröffentlicht am 22. November 2019


Der VBE bekennt sich im Grundsatz zum Föderalismus, da gerade im Vergleich zu einem zentralistischen Bildungssystem besser gewährleistet werden kann, schneller und flexibler auf Veränderungen zu reagieren, Mitbestimmung in den Gremien der Schule, des Kreises und des Landes zu realisieren und damit durch die größere Nähe zu den politischen Ent­scheidungsträgern von Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern leichter Einfluss auf Entscheidungen genommen werden kann.

Umfragen zeigen, dass sich die überwiegende Mehrheit der Gesellschaft gegen das beste­hende föderale Bildungswesen ausspricht und für eine zentrale (und einheit­liche) Steuerung der Bildungspolitik votiert. Dies ist vor allem damit zu begründen, dass die unterschiedlichen Schulsysteme und -strukturen in den Bundesländern schwer durchschaubar sind und dies durch die Unterschiedlichkeit viele Fragen aufwirft. Trotz Vereinbarungen, die zwischen den Ländern in der Kultusministerkonferenz (KMK) getroffen werden, bleiben sehr hohe Eigenentscheidun­gen der Länder, so dass letztendlich nicht einmal Abschlüsse wirklich vergleichbar sind.

Aus Sicht des VBE ist es vor dem Hintergrund der Unzufriedenheit großer Teile der Bevölke­rung mit der föderalen Bildungsstruktur zwingend erforderlich, dass die KMK insbesondere mit Blick auf die Abschlüsse mehr Verbindlichkeiten schafft, die in allen Ländern gelten. Dem Ruf nach mehr Einheitlichkeit kann am besten begegnet wer­den, wenn es der Politik gelingt, eine deutlich bessere Gleichwertigkeit der Lebens­verhältnisse herzustellen, so dass weder Land oder Wohnort noch der sozio-ökono­mische Hintergrund des einzelnen Schülers oder der einzelnen Schülerin über deren Bildungschancen entscheiden. Zur Sicherung der Ge­währleistung gleichwertiger Le­bensverhältnisse ist es notwendig, einheitliche Standards zu schaffen, um vergleich­bare Abschlüsse zu erlangen. Hierfür ist eine Diskussion darüber not­wendig, welches Wissen und welche Kompetenzen wann erreicht werden sollen.

Eltern möchten die beste Bildung für ihre Kinder und den bestmöglichen Schulab­schluss. Dies wird jedoch nicht nur durch verbindliche Standards realisiert, sondern vor allem durch individuelle Förderung.

Schulen müssen so ausgestattet sein, dass sie dies leisten können, egal ob

  • Förderbedarf aufgrund der physischen oder psy­chischen Disposition eines Kin­des entsteht,
  • besonderer Talente und Stärken gefördert werden sollen oder
  • (zum Beispiel wegen eines Umzugs) Lücken im Lernstoff zu bewältigen sind.

Dabei gilt: Es braucht nicht für alle das Gleiche, sondern die Mög­lichkeit, Investitionen so zu steuern, dass eine be­dürfnisorientierte Förderung ermög­licht wird.

Der Lehrermangel schafft ein Momentum, Bezahlstrukturen und Arbeitsbedingungen in den Ländern zu optimieren. Um langfristig den ruinösen Wettbewerb um Lehrkräfte zwischen den Ländern zu verhindern, sollte die KMK Grundsatzstandards wie die Verbeamtung und eine Einstiegsbesoldung A13 für alle Lehrkräfte vereinbaren. Au­ßerdem muss sich jedes Bundes­land dazu verpflichten, entsprechend der eigenen Bedarfe Lehrkräfte auszubilden.

Der VBE ist aber auch der Überzeugung, dass die großen Herausforderungen im Bil­dungs­bereich nicht ohne finanzielle Unterstützung durch den Bund zu leisten sind. Es muss jedoch jeweils staatsvertraglich festgehalten werden, wie die Bundesmittel zu verwenden sind. So muss ausgeschlossen werden, dass das zusätzliche Geld der Bundesebene zu einer Redu­zierung der Länderinvestitionen führt. Die Kofinanzie­rung bestimmter Projekte durch die Län­der und die Festlegung klarer Standards für die Mittelvergabe durch den Bund sind hierfür hilfreiche Instrumente.


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