Bildungsfinanzierung

Sponsoring an Schulen

veröffentlicht am 9. November 2017


Anforderungen an Schule wachsen, das Budget jedoch nicht im angemessenem Maß. Dies führt dazu, dass Schule empfänglicher wird für Materialien und Geld von externen Organisationen. Damit Sponsoring nicht zu einer Verschärfung bestehender Bildungsungerechtigkeit führt, ist es maßgeblich, dass  der Staat in ausreichendem Maß die Kosten des Schulbetriebes übernimmt. Möchten Schulen darüber hinaus Sponsoring in Anspruch nehmen, müssen klare Regeln gelten. Hierfür hat sich die [VBE Bundesversammlung] auf ihrer Sitzung im November 2017 ausgesprochen.

Der VBE setzt sich dafür ein, dass klare Regelungen für das Sponsoring an Schulen gelten müssen. Dafür stellt sich die Bundesversammlung hinter die gemeinsam vom VBE Bundesverband und seinen Partnerverbänden aus Österreich (GÖD-aps) und der Schweiz (LCH) erarbeitete und beschlossene Hamburger Erklärung zu klaren Regelungen für Sponsoring an Schulen.

Im Kontext mangelhafter Bildungsfinanzierung darf das von allen Landesregierungen erlaubte Sponsoring an Schulen nicht dazu führen, dass sich die Politik aus ihrer Finanzierungspflicht entzieht. Außerdem muss bei sämtlichen Aktivitäten der Primat des Pädagogischen gelten und klare und verlässliche Strukturen und Leitlinien für das Sponsoring an Schulen implementiert werden.

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Hamburger Erklärung von GÖD-APS, LCH und VBE zur klaren Regelungen für Sponsoring an Schulen

An die Schule werden Forderungen gestellt und Aufgaben übertragen, ohne dass die entsprechenden Ressourcen bereitgestellt werden. Die chronische Unterfinanzierung des Bildungssystems durch die verantwortliche Politik und die nicht ausreichende Förderung innovativer Bildungskonzepte hinterlässt Finanzierungslücken an Schulen. Teilweise können von der Gesellschaft übertragene Aufgaben nicht bewältigt werden bzw. können sich Schulen weder in gewollter noch geforderter Geschwindigkeit und Qualität weiterentwickeln. Gleichzeitig zu dieser Entwicklung darf die Politik in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht sukzessive das Sponsoring an Schulen erlauben, um sich selbst aus der Verantwortung zu stehlen.

Vor diesem Hintergrund erklären die Lehrerverbände GÖD-aps, LCH und VBE:

  1. Die Politik darf sich durch das Erlauben von Sponsoring an Schulen nicht aus ihrer Finanzierungspflicht entziehen.
    Der Staat muss die ausreichende Finanzierung aller Schulformen und Schulstufen sichern, so dass alle von Politik und Gesellschaft an die Schule herangetragenen Aufgaben erfüllt werden können und Bildungschancen unabhängig vom Wohnort und dem sozialen Status der Eltern gewährleistet sind.
  2. Der Primat des Pädagogischen gilt.
    Schulen haben einen in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag. Alle Maßnahmen, die gemeinsam mit Dritten initiiert und durchgeführt werden, müssen sich diesem unterordnen, dürfen diesem nicht entgegen laufen und müssen ihn in geeigneter Form unterstützen.
  3. Wir brauchen verbindliche Regelungen für das Sponsoring an Schulen.
    Es braucht klare und verlässliche Strukturen und Leitlinien, unter denen Sponsoring möglich ist. Die Verantwortungs- und Entscheidungslast auf die Schulen zu übertragen, führt zu einer weiteren Ausdehnung ihres Aufgabengebietes und damit zu Mehrarbeit und einem erhöhten Administrationsaufwand. Ohne Regelungen erhöht sich zudem das Risiko einer punktuellen Förderung. Dies provoziert Verwerfungen zwischen Schulformen, Schulstufen und Schulstandorten in Bezug auf Bildungschancen.

(Hamburg, 22. September 2017)