Digitalisierung

Digitale Fortbildungen – Fortbildungen digital

veröffenticht am 4 Dezember 2020


Digitalisierung ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel. Die Entscheidung über den Einsatz von Lehr- und Lernmitteln obliegt der Lehrkraft entsprechend ihrer Einschätzung zu den notwendigen Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Der Einsatz digitaler Endgeräte beim Lehren und Lernen ist dann sinnvoll, wenn hierdurch ein pädagogischer Mehrwert entsteht.

Doch momentan hat die Lehrkraft in aller Regel nicht die freie Methodenwahl. Neben der fehlenden Infrastruktur und Ausstattung sowohl der Schülerinnen und Schüler als auch der Lehrkräfte und einem Mangel an staatlichen Lernplattformen, ist die mangelhafte Vorbereitung der Lehrkräfte zu beklagen. Diese führt dazu, dass nach wie vor ein Teil der Lehrkräfte sich für das Arbeiten mit digitalen Endgeräten nicht qualifizieren konnte. Um mit den Möglichkeiten dieser Methode vertraut zu werden, ist es aber notwendig, dass Lehrkräfte qualitativ hochwertig aus-, fort- und weitergebildet werden.

Unserer Umfragen zeigen, dass sich drei Viertel der Lehrkräfte privat weiterbilden und sich viele im Kollegium austauschen. Eine richtige Fortbildung zum Thema Digitalisierung bekamen bisher nur zwei Drittel. Zudem wissen wir, dass es nicht nur an Angeboten mangelt, sondern dass die vorhandenen auch oft nicht die Qualität haben, die es braucht, um das Gelernte in die Praxis zu übersetzen. Hierfür ist es insbesondere notwendig, dass die Methoden, welche von den Lehrkräften eingesetzt werden sollen, auch in der Aus-, Fort- und Weiterbildung selbst zum Einsatz kommen. Hinzu kommt: Es gibt nicht nur zu wenige Angebote, sondern es wird auch noch erwartet, dass diese in der Freizeit wahrgenommen werden.

Damit jedoch insbesondere eLearning und blended learning-Angebote genutzt werden können, ist es auch notwendig, deren Anerkennung zu befördern. Zum einen muss klar sein, dass es auch hierfür eine Freistellung und Anrechnung auf die Dienstzeit braucht. Zum anderen müssen diese Angebote in den Übersichten zu Qualifizierungsangeboten geführt und entsprechend anerkannt und beurkundet werden. Nicht zuletzt müssen Qualifizierungsangebote auf einem dienstlichen Gerät durchgeführt werden, was direkt zu der Forderung führt, dass alle Lehrkräfte eigene Geräte erhalten müssen.


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