Digitalisierung

Digitale Verwaltung

veröffentlicht am 3. Dezember 2021


Einkäufe, Überweisungen, interne Arbeitsprozesse: Im Privaten und in den Unternehmen ist es längst selbstverständlich, Anliegen und Aufgaben auf digitalem Wege zu erledigen. Doch die Verwaltung hinkt hinterher: Der Weg aufs Amt oder Kommunikation per Post ist meist noch so unverzichtbar wie Anträge in Papierform.

Das gilt auch für Beamten und Beamtinnen, wenn sie Kosten für medizinische Behandlungen über die Beihilfe erstattet bekommen oder einen Antrag auf Erstattung von Reisekosten stellen möchten. Kleine Angelegenheiten eigentlich, die mit enormem Aufwand und langen Bearbeitungszeiten verbunden sind.

Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ soll diese Situation ändern: Es verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Allerdings kommt das Gesetz – aufgrund der föderalen Strukturen und des damit verbundenen Koordinationsaufwands – nicht recht voran. Es ist abzusehen, dass die Digitalisierung der Verwaltung bis Ende 2022 nicht in allen Bundesländern und längst nicht in allen Bereichen der Landesverwaltungen umgesetzt sein wird.

Der VBE Bundesverband drängt daher darauf, die Digitalisierung der Verwaltung mit Hochdruck voranzutreiben. Bei allem Verständnis für Abstimmungsbedarfe und für eine sorgfältige Prüfung datenschutzrechtlicher Aspekte kann es – auch unter dem Eindruck der Pandemie-Erfahrungen – nicht sein, dass Deutschland nicht einen stärkeren Willen zu einer digitalen und folglich effizienteren und auch weniger fehleranfälligen Verwaltung zeigt. Schließlich würde diese Zeit und Ressourcen auf allen Seiten sparen!

Der VBE fordert, dass zumindest einige Bereiche prioritär digitalisiert werden, zum Beispiel die Erstattung von Reisekosten und Beihilfe, denn hier geht es nicht selten um erhebliche Beträge, mit denen die Beschäftigten in Vorleistung treten. Die Antragsstellung auf dem Papierwege ist mühselig, zeit- und kostenintensiv. Die Bearbeitung der Anträge nimmt zusätzlich viel Zeit in Anspruch, häufig werden die Auslagen erst nach vielen Wochen, teilweise sogar erst nach Monaten erstattet.

Wichtig ist zudem, dass die Online-Services der digitalen Verwaltung barrierefrei gestaltet werden. Dazu gehört, dass benötigte Formulare und Ansprechpersonen leicht auffindbar sind, dass Internet-Seiten und PDF-Dateien Screenreader-tauglich und mit Alternativtexten versehen sind und dass leicht verständliche Sprache verwendet wird. Trotz allem sollte die Möglichkeit des Papierwegs offengehalten werden, mit Rücksicht auf weniger technikaffine Personen und Haushalte ohne entsprechende technische Ausstattung.


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