Digitalisierung

Digitalisierung von Schule: Was jetzt passieren muss!

veröffentlicht am 3. Dezember 2021


Hinweis: Dieses Positionspapier ist in erster Fassung am 11. September 2020 vom Bundesvorstand des VBE beschlossen worden und am 18. Juni 2021 aktualisiert. Forderungen, die weiterhin vom VBE vertreten und von diesem als (teilweise) unerfüllt angesehen werden, sind Bestandteil der neuen aktualisierten Fassung vom 03. Dezember 2021 geblieben.

Die Ein- und Auswirkungen in Folge der Corona-Pandemie offenbaren die Defizite im Bereich der Digitalisierung an Schule unter dem Brennglas. Gleichzeitig zeigen sich enorme Innovationspotenziale. In der Fläche, das ist in aller Deutlichkeit und vom VBE seit Jahren angemahnt, bestätigt worden, ist das Schulsystem in Deutschland weder technisch noch inhaltlich auf die Umsetzung eines integrierten, onlinegestützten (Fern-)Unterrichtes vorbe­reitet. Dass dies aber zwingend notwendig ist, zeigt sich heute mehr denn je. Nachdem die Politik ihren Versprechungen aus den letzten Jahren hinsichtlich einer Digitalisierung von Schule bisher in unzureichender Art und Weise nachgekommen ist und Entscheidungen wie den Digitalpakt wiederholt verschleppt und wertvolle Zeit verspielt hat, muss sie jetzt und nachhaltig liefern. Es wäre verheerend, wenn die von Bund und Ländern angesichts der Corona-Pandemie vielfach versprochenen massiven und flächendeckenden Investitionen weiter unzureichend umgesetzt oder verzögert würden.

In Verantwortung gegenüber den Schülerinnen und Schülern und im Sinne der gemeinsamen Verpflichtung, Bildungsungerechtigkeit in Deutschland abzubauen, fordert der VBE die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen auf, die Digitalisierung von Schule umfassend, mit allem Nachdruck und durch die beschleunigte Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen zu realisieren. Zusagen müssen zügig umgesetzt werden, dessen Fortschritt muss fortlaufend evaluiert und transparent gemacht werden.

1. Digitale Mindeststandards

Schule braucht einen digitalen Referenzrahmen, der für alle an Schule Beteiligten Orientie­rung, Verbindlichkeit und Sicherheit bietet. Das heißt, zwischen allen Schulakteuren muss eine Verständigung auf einen Digitalisierungs-Mindeststandard erfolgen, hinsichtlich Technik, Pädagogik, Didaktik, Aus-, Fort- und Weiterbildung etc. (vgl. auch Punkte 2 - 4). Dieser Refe­renzrahmen muss regelmäßig überprüft und unter Einbezug aller relevanten Schulakteure weiterentwickelt werden, um der Realität digitaler Innovationszyklen und -möglichkeiten ge­recht zu werden und gleichermaßen eine bedarfsgerechte und handhabbare Umsetzung in der Schulpraxis zu gewährleisten. Dabei müssen die spezifischen Anforderungen der ver­schiedenen Schulformen und -phasen sowie der Aus- und Weiterbildung berücksichtigt wer­den. Wesentliche digitale Kompetenzen, u. a. aus dem Handlungskonzept „Bildung in der Digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz, müssen hierin definiert sein und fortlaufend weiterentwickelt werden. Bei der Erarbeitung des Referenzrahmens muss gelten Qualität vor Quantität. Besondere pädagogische Anforderungen, wie etwa die Einbettung von Konzepten der inklusiven Pädagogik und die Einbindung multiprofessioneller Teams müssen Berücksichtigung finden.

2. Digitale Grundausstattung

Nicht allein aber seit Corona auch aus einer präventiven Notwendigkeit heraus, fordert der VBE eine zügige, bundesweit flächendeckende digitale Grundausstattung aller Schulen. Dies impliziert im Einzelnen:

  • Internetverbindungen (LAN und WLAN) unter Einhaltung notwendiger Mindeststandards hinsichtlich Stabilität und Geschwindigkeit an allen Schulen.
  • Zügige Umsetzung eines günstigen Internetzugangs für alle Schülerinnen und Schüler, um einen Grundbaustein für die Realisierung von Fernunterricht zu gewährleisten.
  • Bedarfsgerechte 1:1 Ausstattung aller Schüler:innen mit digitalen End­geräten. Für Lehrkräfte müssen dienstliche, personalisierte Geräte zur Verfügung gestellt werden.
  • Alle Geräte müssen mit allen anderen Geräten, die in der Schule eingesetzt werden, kompatible Programme haben. Es muss möglich bleiben, neue Software durch die einzelne Schule aufzuspielen und zu nutzen. Dabei müssen Benutzerfreundlichkeit, Leistungs- und Funktionsumfang den Bedürfnissen der jeweiligen Schule angepasst bereitgestellt werden. Um Bildungsbenachteiligungen zu verhindern, müssen neben dem zentralen Lernort Schule weitere gegebenenfalls einschränkende Rahmenbedingungen bezüglich des Lernens zuhause mit in den Blick genommen werden, z. B. mangelnde IT-Infrastruktur zu Hause oder Widerspruch zur Nutzung einer bestimmten Software zur Wahrung der informationellen Selbstbestimmung. Die Auswahl von System und Geräten muss integrativ erfolgen, das heißt die pädagogische, didaktische, technische und wirtschaftliche Perspektive vereinen. Wo keine umfassende Integration von allem möglich ist, müssen gleichwertige Alternativen geschaffen werden. Schulen müssen bei der Entscheidungsfindung professionell unterstützt werden.
  • Kontinuierlicher, professioneller und zuverlässiger Support von Schulen bei der Instal­lation und Wartung der schuleigenen IT-Ausstattung durch Systemadministrator:innen sowie Unterstützung beim (Weiter-)Entwickeln einer bedarfsgerechten, modernen IT-Infrastruktur an Schule. Bei den IT-Fachkräften muss es sich um zusätzliches, für die­sen Aufgabenbereich ausgebildetes Personal handeln.
  • Sinnvoller Einsatz von Datenschutzbeauftragten: Für jede öffentliche Schule ist der Einsatz eines:r Datenschutzbeauftragten sicherzustellen (Art. 37-39 DSGVO). Sofern die Position schulintern vergeben wird, ist darauf zu achten, die Aufgabe nicht bei der hauptverantwortlichen IT-Fachkraft anzusiedeln, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Schulisches IT-Personal handelt im Sinne des Auftraggebers (Schulleitung), während Datenschutzbeauftragte im Sinne der Betroffenen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern) beraten müssen.
  • Vereinfachte und entbürokratisierte Genehmigungsverfahren bei der Implementierung festzulegender Mindeststandards.

3. Digitale Anwendungen

Schulen benötigen auf der Anwendungsebene, bei Software und digitalen Inhalten, bedarfs­gerechte, sichere, jederzeit verfügbare, qualitativ hochwertige Angebote. Der VBE fordert daher:

  • Zentralisierte und beschleunigte Prüfungen von digitalen Lehr- und Lernangeboten hinsichtlich ihrer DVSGO-Konformität und Qualität, einhergehend mit der Etablierung eines transparenten Zertifizierungsverfahrens. Bestehende und an Schulen bereits (er­folgreich) genutzte Angebote sollten vorrangig geprüft werden. Der Aufbau eines geschlossenen Systems, welches die Bindung an einen Hersteller mit sich zieht, ist zu verhindern.
  • Einfache und zentrale Bereitstellung von verifizierten Angeboten für Schulen.
  • Etablierung DSGVO-konformer, bedarfsgerechter und zeitgemäßer digitaler Kommuni­kationsstrukturen an und für Schule. Das inkludiert die E-Mail-Kommunikation mit allen Schulakteuren über schuleigene Adressen, die Bereitstellung von Cloud-Speichern und kollaborativer Messenger, Chat-, Telefon- und Videokonferenztools. Die Kommunikation muss in verschlüsselter Form erfolgen, Schnittstellen müssen wo sinnvoll (etwa bei Messangerdiensten) offen sein. Generierte Daten sollten möglichst dezentral gespeichert werden (z. B. in den Rechenzentren der Städte), Server als auch Software sollten aus dem Geltungsbereich des DSGVO, der Europäischen Union, stammen.

4. Digitale (Weiter-)Bildung

Die digitale Transformation verlangt auch von Schule – immer verstanden unter dem Primat des Pädagogischen – andere (schnellere) Lernzyklen und eine Offenheit gegenüber Verän­derungen und Neuem. Für den Auf- und Ausbau von (Medien-)Kompetenz und den Abbau von Ängsten braucht es:

  • Die systematische, eng verzahnte Zusammenarbeit zwischen Schulpraxis, Wissen­schaft, Politik und Administration. Auch Eltern sollten hier im Sinne einer bestmöglichen Erziehungspartnerschaft, etwa über spezifische Angebote und Austauschformate, eingebunden werden. Aktuelle fachdidaktische, medienpä­dagogische und lernpsychologische Erkenntnisse sind mit Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung von digitaler Bildung an Schule zu verbinden und für eine Nutzung in der Schulpraxis zu übersetzen. In diesem Zusammenhang muss auch überdacht und definiert werden, wie „Lernen“ und „Leistung“ (im digitalen Kontext) ganzheitlich verstanden werden sollen.
  • Best‐Practises und das Lernen von Anderen müssen bei der Digitalisierung von Schule zentrales Element werden. Um Innovation zu fördern, braucht es an Schule entspre­chende Zeitkontingente für die (digitale) Schulentwicklung. Erfolgreiche schulische In­novationsprojekte müssen finanziell unterstützt und die zügige Bereitstellung in der Fläche muss gefördert werden.
  • Bedarfsgerechte Qualifizierungsangebote in der Lehreraus-, fort- und -weiterbildung im Bereich „Digitale Bildung“, die auf digitale Lehr-Lernsettings, auch in heterogenen Lerngruppen, vorbereiten. Die Angebote müssen hinsichtlich ihrer Qualität fundiert und abgesichert sein. Basis des Ausbaus entsprechender Angebote müssen eine fortlau­fende Evaluation des (heterogenen) Bedarfs an Schule, ein wirkungsorientiertes Moni­toring von Angeboten und deren entsprechende Anpassung sein. Analoge und digitale Fort- und Weiterbildungen müssen als gleichwertig anerkannt werden und der Mitbestimmung unterliegen.
  • Auf- und Ausbau eines verpflichtenden Studienfachs „Digitale Bildung“ (in Anlehnung an Mediendidaktik und Medienpädagogik), welches spezi­fisches Wissen und spezifische Kompetenzen zum digitalen Lehren und Lernen vermit­telt. Der Einsatz und die
  • Verwendung digitaler Medien muss Bestandteil der Lehrkräfteausbildung in allen Fächern sein. Medienpädagog:innen, deren Ausbildung auf genau diesen Themenbereich ausgerichtet ist, sollen stärker in multidisziplinäre Schulentwicklungsprozesse einbezogen und dem Gedanken multiprofessioneller Teams an Schule folgend integriert werden, da sie die Kompetenzen der Lehrkräfte sinnvoll ergänzen können. 

5. Digitale Kompetenzen und Lerninhalte

  • Lernangebote und -inhalte von Schule müssen den Aufbau digitaler Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern mitdenken und fördern, Digitalisierung muss als Unterrichtsgegenstand fächerübergreifend aufgenommen werden.
  • Die Vermittlung von Medienbildung und Medienkompetenz muss fest im Curriculum verankert werden. Der Kompetenzbereich ist stets zu evaluieren und an aktuelle Lebenswelten anzupassen. Um der schnelllebigen Digitalisierung in allen Lebensbereichen gerecht zu werden, darf Medienkompetenz weder als reine Bedienkompetenz noch als eigenständige Zusatzkompetenz begriffen werden. Das Thema Cybermobbing fußt beispielsweise vor allem auf Sozialkompetenz, die Themen Werbung und Influencer-Marketing auf Konsumkompetenz, Fake News auf Informationskompetenz, Datenschutz auf der Vermittlung von Grund- und Persönlichkeitsrechten, usw.
  • Für die Vermittlung von Unterrichtsinhalten sollte das wachsende Angebot an lizenzfreien Lernmaterialien und deren Potenziale im Blick behalten werden. OER-Materialien (Open Educational Ressources) sind als zeitgemäße Ergänzung zu klassischen (verlagseigenen) Lernmaterialien zu verstehen.

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