Digitalisierung

Digitalpakt jetzt!

Zum Stand der Digitalisierung an Schulen in Deutschland

veröffentlicht am 15. November 2018


Nach der Ankündigung im Oktber 2016, Schulen in Deutschland mit einem Digitalpakt zu unterstützen und 5 Milliarden Euro zu investieren, ist lange nichts passiert. Blockiert durch das Finanzministerium und brachliegend im Wahlkampf 2017, wurde das Thema erst 2018 wieder auf die Agenda des Bundestages gesetzt. Hier wird es im Rahmen der Abschaffung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich diskutiert. Doch dem VBE gehen die Schritte nicht schnell genug. Deshalb hat sich die [VBE Bundesversammlung] auf ihrer Sitzung im November 2018 für eine schnelle Lösung ausgesprochen.

Der VBE Bundesverband mit seinen Landesverbänden wird sich auf allen politischen Ebenen mit Nachdruck für eine schnelle Einigung bei der Einsetzung des Digitalpakts Schule einsetzten. Die bisherigen politischen Bemühungen, den Digitalpakt Schule umzusetzen, gehen nach wie vor nur schleppend voran und stehen in keinem Verhältnis zu den Forderungen, die Politik und Gesellschaft in dieser Frage an Schule stellen. Es ist bereits fünf nach zwölf!

Die ehemalige Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Dr. Claudia Bogedan, Bildungssenatorin aus Bremen, hatte den Schwerpunkt ihrer Amtszeit 2016 auf Digitalisierung gelegt. In einem bisher beispiellosen, da schnellen, konstruktiven und alle 16 Bundesländer einenden, Prozess wurde innerhalb weniger Monate ein konsensfähiges Papier unter Einbezug von Verbänden (auch der VBE hat eine Stellungnahme abgegeben) erstellt, das im Dezember 2016 als Strategie der Kultusministerkonferenz mit dem Titel „Bildung in der digitalen Welt“ verabschiedet wurde.

Die damalige Bundesbildungsministerin, Prof. Dr. Johanna Wanka, hatte im Oktober 2016 die „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ vorgestellt. Die Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zeigt Chancen und Handlungsfelder auf, die der digitale Wandel für alle Bildungsbereiche bietet.

Um digitale Bildung in den Schulen vermitteln zu können, hatte das BMBF den DigitalPakt#D vorgeschlagen. Der Bund würde auf Grundlage des Artikels 91c (Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik) fünf Milliarden Euro für die Infrastruktur zur Verfügung stellen, wenn die Länder sich verpflichten, die entsprechenden pädagogischen Konzepte, die Aus- und Fortbildung für Lehrkräfte und gemeinsame technische Standards umzusetzen.

Um die pädagogischen Leitlinien der KMK und das Finanzierungsangebot des BMBF zusammenzubringen, wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die im Sommer 2017 Eckpunkte einer Bund-Länder-Vereinbarung veröffentlichte. In dieser wurde u.a. der Primat des Pädagogischen postuliert. Allerdings wurde hier einmal mehr deutlich, dass die Gelder nicht für eine Vollausstattung genutzt werden können (auch, weil der Betrag hierfür zu gering ist [vgl. Zahlen der Bertelsmann Stiftung, wonach es 2,8 Milliarden Euro pro Jahr bedarf]). Bund und Länder gehen demnach gleichermaßen davon aus, dass der Einsatz digitaler Endgeräte über das Konzept „Bring your own device“ umgesetzt werden muss. Der VBE setzt sich dafür ein, dass Ziel immer sein muss, dass alle im Unterricht eingesetzten Materialien und insbesondere solch kostenintensive Geräte vom Staat finanziert werden müssen.

Die veröffentlichten Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Eckpunkten zur Bund-Länder-Vereinbarung wurde später durch das BMBF widersprochen. Die Papiere wurden zurückgezogen.

Im Rahmen des Wahlkampfes zur Bundestagswahl haben alle Parteien, die nun auch im Bundestag sitzen, einen Schwerpunkt auf das Thema „Bildung“ gehabt. Vielfach wurde die Digitalisierung an Schulen und eine bessere Finanzierung von Schule insgesamt versprochen – wenngleich Bildung und vor allem die Finanzierung von Schul(ausstattung) Ländersache ist.

Nach den Verhandlungen zur Regierungsbildung hatten die Koalitionäre einen geeigneten Weg gefunden, wie der Digitalpakt Schule umgesetzt werden könnte, nämlich über die Änderung des Artikels 104c (Grundgesetz), wonach bisher lediglich finanzschwache Kommunen bei der Finanzierung der Bildungsinfrastruktur unterstützt werden können. Diese Aufweichung des bisher geltenden Kooperationsverbotes war im Sommer 2017 umgesetzt worden.

Mittlerweile wurde im Bundestag am 28. September 2018 in  erster Lesung eine von der Bundesregierung vorgeschlagene Grundgesetzänderung des Artikels 104c eingebracht. Die Vorschläge erhielten auch die grundsätzliche Zustimmung der Oppositionsfraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, allerdings forderten alle drei weitergehende Änderungen. Kernpunkt der Forderung, u.a. von der bildungspolitischen Sprecherin der Grünen, Margit Stumpp: eine Erweiterung der Finanzierungscharakteristika um „dauerhaft und stetig“, damit nicht nur Einmalzahlungen getätigt werden. Die Grundgesetzänderung bedarf der Stimmen eines Teils der Opposition.

Das Gesetz wurde am 08. Oktober 2018 im Haushaltsausschuss beraten. Geladen waren sehr viele Expertinnen und Experten, die zur Frage, ob Bildung überhaupt vom Bund mitfinanziert werden kann und sollte, genauso wie zur Frage, welche Modelle es gäbe, damit zum einen der Bund sicherstellen kann, dass die Länder ihre eigenen Investitionen nicht nur kompensieren und zum anderen die zielgerichtete Investition sichergestellt werden kann – ohne die föderale Struktur der Bildungsaufgabe aufzubrechen.

Gleichzeitig spalten sich in der öffentlichen Wahrnehmung neben den Befürwortern des Vorhabens, über eine Änderung des Artikels 104c den Digitalpakt zu ermöglichen, zwei Lager ab: diejenigen, die darauf beharren, dass der Digitalpakt auch ohne Grundgesetzänderung möglich sei (zum Beispiel durch Bezug auf den von Prof. Dr. Wanka genutzten Bezug auf Artikel 91c) und diejenigen, die in dieser Debatte eine Möglichkeit sehen, den Verteilungsmodus von Steuern neu aufzustellen.

Das ist der momentane Stand. Obwohl die klare Ansage war, dass der Digitalpakt zu 2019 kommen soll, sind die Positionen verfahren, wird der Digitalpakt Schule zum Spielball politischer Interessen. Was dabei vergessen wird, ist, dass die Schulen seit Jahren darauf warten, angemessen ausgestattet zu werden, die Lehrkräfte darauf warten, angemessen vorbereitet zu werden und pädagogisch sinnvolles Material zu erhalten und die Schülerinnen und Schüler darauf warten, endlich von dem Mehrwert digitaler Technologien im Unterricht profitieren zu können – flächendeckend und unabhängig von dem Geldbeutel ihrer Eltern.

Deshalb setzt der VBE das klare Signal Richtung Politik: Der Digitalpakt muss kommen!


Download