Ganztag qualitativ hochwertig umsetzen und personell angemessen ausstatten

veröffentlicht am 3. Dezember 2021


Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung muss ein pädagogisches Projekt sein. Nicht allein die Vereinbarkeit von Familie und Beruf darf im Fokus stehen. Die Kinder haben ein Recht darauf, im Rahmen der Ganztagsbetreuung ein pädagogisches Angebot zu erhalten, das für ihre Altersstufe angemessen ist und wo immer möglich enge Vernetzungen zwischen Unterrichtsinhalten, Projektarbeit und Freizeitangeboten zulässt. Um dies zu gewährleisten, müssen die Beschäftigten pädagogisch qualifiziert sein und für ihre Arbeit im Ganztag gezielt vorbereitet werden. Der Austausch zwischen den Beschäftigten ist über Kooperationszeiten, die fest in ihrem Arbeitsbudget verankert sind, zu gewährleisten.

Aufgrund der aktuellen Situation des Fachkräftemangels ist es besonders wichtig, frühzeitig zu reagieren. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird sukzessive ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführt, zunächst für die 1. Klassen, dann pro nachfolgendem Schuljahr auch für die 2., 3. und 4. Klassen. Das in den Berechnungen zum Lehrkräftebedarf und -angebot sogar noch unbeachtet, zeigt sich, dass der Höchststand der Personalknappheit an der Grundschule für die Schuljahre 2025/26 und 2026/27 erwartet wird. Die Einführung des Rechtsanspruchs verschärft diese Situation dramatisch. Es braucht daher schnell eine Personalgewinnungsstrategie, um die weiteren Mehrbedarfe zu decken und die pädagogische Arbeit an Schulen sicherzustellen. Ein allein durch Seiteneinsteigende verwirklichtes Ganztagsangebot kann und darf nicht Ziel der Politik sein.

Das pädagogische Projekt „Ganztagsbetreuung“ braucht pädagogisch angemessen qualifiziertes Personal, abgestimmtes Forschungswissen und die Möglichkeit zur evaluierten Umsetzung von für die Ganztagsbetreuung entwickelten Projekten.


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