Barrierefreiheit priorisieren!
Werden Schulen neu geplant oder umgebaut, wird noch immer nicht die Barrierefreiheit in ausreichendem Maß bedacht. Zugunsten anderer Faktoren fallen Entscheidungen gegen Leitsysteme, gegen Aufzüge oder gegen reizarme Räumlichkeiten. Jedoch wird so auf Jahrzehnte fortgeschrieben, dass an der entsprechenden Schule kein vollständig barrierefreier, inklusiver Unterricht stattfinden kann. Aus diesem Grund fordert die [VBE Bundesversammlung], Barrierefreiheit stärker zu priorisieren. Sie muss den gleichen Rang erhalten wie Brandschutz haben und damit essenziell für den Schulbau werden.
Positionstext
Der VBE Bundesverband setzt sich dafür ein, dass der Barrierefreiheit in Schulen ein hoher Stellenwert zukommt. Bei der Sanierung und insbesondere beim Schulneubau müssen geeignete Maßnahmen, um Barrierefreiheit zu erreichen, umgesetzt werden. Um dies zu erreichen, muss in den Schulbaurichtlinien die Umsetzungspflicht für die Barrierefreiheit den gleichen Stellenwert wie der Brandschutz erhalten.
Der VBE Bundesverband soll sich für die Durchsetzung dieser Forderung mit Unterstützung wissenschaftlicher Expertise einsetzen. Hierfür sollen entsprechende Kooperationen angestrebt werden.
Barrierefreiheit von Schulbauten ist ein Kernelement für die gemeinsame Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen. Zudem unterstützt die Barrierefreiheit einer Schule die Öffnung für das Quartier, um innovative Konzepte der Quartierseinbindung umzusetzen.
Schulbauten werden jahrzehntelang genutzt. Wird bei dem Neubau Barrierefreiheit nicht umgesetzt,
- manifestiert das für Schülergenerationen, dass an dieser Schule Kinder mit Einschränkungen ggf. nicht angemessen inkludiert werden können.
- können Eltern, die entsprechende Einschränkungen haben, ggf. nicht an Sprechstunden oder Konferenzen teilnehmen.
- ist dies ggf. auch Kriterium bei der Einstellung von Lehrkräften mit Einschränkungen, die auf die entsprechende Unterstützung angewiesen wären.
- wird die Öffnung in das Quartier erschwert.