Lehrkräftebildung/-mangel

Vorbereitungsdienst

veröffentlicht am 3. Dezember 2021


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Der Junge VBE fordert, dass die Rahmenbedingungen und bestimmte Inhalte des Vorbereitungsdienstes einheitlich und deutschlandweit gleich umgesetzt werden.

Betrachten wir ganz Deutschland, sind klare Unterschiede in der Dauer des Vorbereitungsdienstes (von einem Jahr, z.T. in Berlin und Sachsen, bis zu zwei Jahren in Bayern), verschiedene praktische Vorerfahrungen durch unterschiedliche Praktikumsformate während des Studiums (z.B. Praxissemester, Blockpraktika), abweichende Konzepte der Mentor:innenbetreuung, ungleiche Besoldung beim Berufseinstieg und eine unausgewogene Verteilung des Hospitationsanteils, angeleitetem und selbstständigem Unterricht zu verzeichnen. Zusätzlich erschweren die abweichenden Erwartungen an sowohl Vor- und Nachbereitung etwaiger Ausbildungsphasen die allgemeine Vergleichbarkeit. Diese heterogenen Bedingungen erschweren es immens zwischen den Bundesländern innerhalb des Referendariats aber auch im Nachgang zu wechseln.

Daher fordert der Junge VBE eine bundesweit einheitliche Dauer des Vorbereitungsdienstes von zwei Jahren, ungeachtet eines vorangegangenen Praxissemesters. In Sonderfällen kann der Vorbereitungsdienst verkürzt werden.

Einer Regelung von einem Jahr Referendariat lehnen wir ab. Hier bleibt die Frage offen, wie die fachlichen und überfachlichen Beratungen in der knappen Zeit auf einem hohen Qualitätsstandard erfolgen können und sich die Lehrpersönlichkeit zu einer gut ausgebildeten Lehrkraft entwickeln kann.

Der Junge VBE fordert eine größere Vernetzung von Studium und Referendariat bzw. Schule. Die praktischen Vorerfahrungen in Schule der Lehramtsanwärter:innen sind bundesweit stark schwankend und es gibt die unterschiedlichsten Praktikumsformate. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass die Ausbildung auch in allen studierten Fächern umsetzbar ist. 

Da alle Lehramtsanwärter:innen mittlerweile die Ausbildung an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Seminaren durchlaufen, müssen auch alle, unabhängig von der Schulform, gleich besoldet werden. Besonders betroffen sind die Grundschul- und Sekundarstufe I-Lehrkräfte. Die Lehramtsanwärter:innen werden je nach Bundesland verschieden besoldet und die verpflichtete Unterrichtszeit ist auch hier stark voneinander abweichend. Daher fordert der Junge VBE eine bundesweit angemessene und analoge Besoldung für alle Lehramtsanwärter:innen.

Generell muss das Referendariat als ein Zeitraum der Chancen und Entwicklung verstanden werden, in dem die persönlichen, pädagogischen und didaktischen Kompetenzen ausgebildet und geschult werden. Somit fordert der Junge VBE einen eindeutigen Fokus auf die pädagogische Arbeit, die auf den täglichen Lehrkräftealltag vorbereitet, inklusive Elterngesprächen, dem Einsatz adäquater Medien im Unterricht, dem Umgang mit Unterrichtsstörungen oder schulrechtlicher Belange, statt hohem Verwaltungsaufwand (Unterrichtsvor- und Nachbereitungszeit gehen verloren) ausgesetzt zu sein.

Um zu vermeiden, dass Lehramtsanwärter:innen aufgrund des bundesweit vorherrschenden Lehrerkräftemangels verstärkt als Vertretungslehrkräfte eingesetzt werden, und somit der Aspekt der Ausbildung in den Hintergrund rückt, fordert der Junge VBE eine Doppelbesetzung durch Referendar:innen und Mentor:innen. Zusätzlich müssen sowohl die Vorgaben der Mentor:innen (Erwartungen und Verpflichtungen an Referendar:innen) als auch die Rechte und Verpflichtungen der Mentor:innen (Gewährleistung von Hospitationen, Unterrichtsbegleitung, Angebot der Beteiligung an Elterngesprächen, etc.) eindeutig, transparent und offen kommuniziert werden und verpflichtend gelten, um eine angemessene und faire Vergleichbarkeit zu schaffen.