Berlin,

60 Jahre Grundgesetz:

Endlich Recht auf Bildung verankern

„Es ist Zeit, in unserem Grundgesetz ein Recht auf Bildung zu verankern, so wie es sich längst im Artikel der Grundrechte-Charta der Europäischen Union findet“, forderte heute Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) auf der Festveranstaltung des VBE zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes und aus Anlass der Verabschiedung des ehemaligen VBE-Bundesvorsitzenden Ludwig Eckinger.

Beckmann betonte vor den über 160 namhaften in- und ausländischen Vertretern aus Politik, Schule, Wissenschaft und Medien, der Grundgesetzartikel 3, Absatz 1 dürfe für das deutsche Bildungssystem nicht irrelevant sein. Das darin festgelegte Diskriminierungsverbot sei ein klarer Auftrag an die für Bildungspolitik Verantwortlichen, dies endlich umzusetzen. „Die Koppelung zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen muss überwunden werden“, bekräftigte Beckmann. In Deutschland hänge die Zuweisung zu bestimmten Schulformen erheblich von der sozialen Herkunft der Kinder ab. In Hauptschulen und insbesondere auch in Sonderschulen für Lernbehinderte sammelten sich Kinder aus armen Familien sowie aus Familien mit Migrationshintergrund.

„In der Bundesrepublik wird immer noch dem vermeintlichen Ideal der homogenen Lerngruppe hinterhergejagt“, kritisierte der VBE-Bundesvorsitzende. „Doch es gibt keine homogenen Gruppen – weder in der Schule noch im richtigen Leben. Kein Kind ist wie das andere – jedes hat seine Talente, Neigungen, Stärken, Schwächen und Eigenheiten. Da ist „Lernen im Gleichschritt“ nicht angesagt.“

Udo Beckmann erklärte weiter, der VBE begrüße es, dass sich Deutschland zu einem „inclusive education system“ verpflichtet habe. Artikel 24 des UN-Abkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen müsse nun umgesetzt werden. „Der VBE wird in dieser Frage offensiv auf einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs dringen“, so der VBE-Bundesvorsitzende. „Wir müssen uns dafür einsetzen, dass behinderte und nicht behinderte Kinder zusammen lernen können. Die Gelingensbedingungen dafür müssen an allen Regelschulen geschaffen werden. Und Eltern müssen ein Wahlrecht bekommen.“

Ludwig Eckinger bezog sich auf den „Auftrag der pädagogischen Profession in einer lebendigen Demokratie“ und gab zu bedenken: „Auf dem Weg zur Erziehung kann man nicht Demokratie herstellen, sondern nur Heranwachsende so zu beeinflussen versuchen, dass sie sich im Sinne von Demokratie verhalten.“ Erziehungsziel könne demnach nur die Fähigkeit des Heranwachsenden in Freiheit zu leben sein. Eckinger benannte als „politische Aufgabe der Konkretisierung unserer Grundrechte, für nachfolgende Generationen den richtigen Ma߬stab zu finden, um Orientierung zu geben“. Als „pädagogische Aufgabe der Konkretisierung unserer Grundrechte“ bezeichnete Eckinger „die Hinführung und Vorbereitung auf eine lebenswerte Gegenwart und Zukunft“. In diesem Sinne forderte Eckinger, in Bezug „auf den antipädagogischen Auslesezwang, die soziale Disparität, das gemeinsame Berufsverständnis aller Pädagoginnen und Pädagogen, die Durchlässigkeit des Bildungssystems, die Lehrerbildung und die Berufsethik nicht zur Tagesordnung überzugehen“. Es müsse gelten, so Eckinger abschließend, „die Bildung jedes Einzelnen liege im Interesse aller“.

Der Berliner Erziehungswissenschaftler Heinz-Elmar Tenorth sprach sich in seinem Festvortrag zum Thema „Die pädagogische Dimension des Grundgesetzes“ für eine „Garantie des Bildungsminimums“ aus. „Ich würde heute immer noch dafür plädieren, dass die Einführung und Sicherung von Mindeststandards der Verantwortung des Bildungssystems sichtbaren Ausdruck verschaffen würde – als Indikator für die Bringeschuld, die das Bildungswesen für die Gestaltung von Bildungslebensläufen hat, und als Mechanismus des Ausgleichs sozialer Benachteiligung“, betonte Tenorth. Bildungsarmut dürfe nicht vererbt werden. Weiter stellte Tenorth die Herausforderung des Grundgesetzes an die pädagogische Arbeit dar. In den Erziehungszielen würden Pluralität und Offenheit dominieren. Er würdigte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2006 über die Unerlässlichkeit der Schulpflicht, „weil nach Meinung des höchsten Gerichts allein so die Entstehung von ‚Parallelgesellschaften‘ verhindert werden könne, indem Schulen gestärkt würden.“

KMK-Präsident Henry Tesch sprach sich für einen konstruktiven Föderalismus aus. Es sollte möglich sein, dass die Länder gemeinsame Prüfungen verabredeten, ohne dass ein Verfassungsstreit vom Zaun gebrochen werde, sagte Tesch. Außerdem warnte er „vor Milchmädchenrechnungen, wonach die Ziele des Bildungsgipfels, zehn Prozent des BIP bis 2015 für Bildung und Forschung auszugeben, bereits erreicht seien.

dbb-Bundesvorsitzender Peter Heesen sprach sich vehement gegen eine Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz aus. Er sei in tiefster Sorge, ob das Grundgesetz in Bezug auf das Bildungswesen noch verwirklicht werden könne, wenn die Schuldenbremse ins Grundgesetz komme.