Berlin, Bildungsfinanzierung

Neuverschuldungsbremse – Tür offen lassen für Bildungsinvestitionen!

„Kommt die Schuldenbremse ins Grundgesetz, bedeutet das eine akute Gefährdung für die Finanzierung von Bildung“, warnt Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE). „Es muss für die Länder dringend eine Tür offen gelassen werden, um Investitionen in Bildung möglich zu machen. Andernfalls werden die Verabredungen des Bildungsgipfels zur bloßen Makulatur. Der VBE fordert Bundestag und Bundesrat auf, eine entsprechende Öffnungsklausel ins Grundgesetz aufzunehmen.“ Auf dem Bildungsgipfel hätten Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin vereinbart, erinnert Beckmann, bis 2015 den Anteil für Bildung und Forschung auf zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen.

„Die Aufnahme der Schuldenbremse ins Grundgesetz ohne Öffnungsklausel würde zu einer Zerreißprobe für das Grundgesetz“, bekräftigt Beckmann. Grundgesetzartikel 3 lege ein Diskriminierungsverbot fest, so der VBE-Bundesvorsitzende. Beckmann weiter: „Es müssen demnach in allen Bundesländern Gelingensbedingungen finanziert werden, damit weder die Herkunft nach Bundesland noch nach sozialer Herkunft über Bildungschancen bestimmen können. Eine strenge Schuldenbremse wird aber diesen Grundgesetzauftrag stoppen, weil Gelder für mehr Bildungsqualität konsumtive Ausgaben sind und damit Haushaltsbelastungen. Deutschland verbaut sich die Zukunft, wenn der Bildungsbereich die Folgen der Krise abtragen soll. Es ist dem VBE unverständlich, dass die Bildungspolitiker in den Ländern gegen diese Einengung nicht Sturm laufen.“