Berlin, Bildungsfinanzierung

Schuldenbremse: Bildung nicht als Geisel nehmen

„Die neue Schuldenbremse im Grundgesetz muss eine Tür offenlassen für Bildungsinvestitionen“, fordert erneut der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat. „Bis zum heutigen Tag haben noch nicht einmal alle Ministerpräsidenten zugesichert, dass bei Schülerrückgang die Gelder im Bildungssystem bleiben, um die pädagogische Qualität zu verbessern. Sollten die Ministerpräsidenten morgen die Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz durchwinken, müssten sie das mit der Verpflichtung verbinden, die ‚Demografie-Rendite‘ im Bildungssystem zu belassen.“

Weiter sagt Beckmann: „Das Diskriminierungsverbot im Grundgesetzarti-kel 3 verpflichtet dazu, in allen Bundesländern Gelingensbedingungen zu finanzieren, damit Bildungschancen weder von der Herkunft nach Bundesland noch nach sozialer und ethnischer Herkunft abhängen. Mit einer Schuldenbremse darf das Grundgesetz nicht unterhöhlt werden“, warnt der VBE-Bundesvorsitzende. „Schon jetzt verstehen sich die Finanzminister als heimliche Bildungspolitiker“, so Beckmann. „Mit der Schuldenbremse bekämen sie endgültig ein Instrument in die Hand, Gelder für mehr Bildungsqualität auszuhebeln.“ Der Bildungsbereich dürfe nicht für die Milliardenkredite von Bund und Ländern für Unternehmensmissmanagement haftbar gemacht werden. „Deutschland verbaut sich die Zukunft, wenn nicht endlich Bildung oberste Priorität bekommt.“