Berlin, Bildungsfinanzierung

VBE erwartet harte Auseinandersetzung um gerechte Eingruppierung

Ab September erneut Tarifverhandlungen für Lehrkräfte

Im September, wenige Monate nach dem letzten Tarifabschluss, werden Tarifverhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung für Tarifbeschäftigte im Bereich der Länder aufgenommen. „Endlich stehen die Eingruppierungsvorschriften auch für Lehrerinnen und Lehrer auf der Tagesordnung der Tarifvertragsparteien“, betont Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE). Die Verhandlungen seien bereits 2006 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für 2009 festgelegt worden und bei der Einkommensrunde 2009 erneut von der TdL zugesagt worden.

„Der VBE erwartet von diesen Verhandlungen“, so Beckmann, „dass es gelingt, die Eingruppierungen von tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern möglichst bundeseinheitlich zu regeln. Wir fordern, dass die universitäre Lehrerausbildung, das anschließende Referendariat und die hohe Verantwortung im Lehrerberuf dazu führen, dass für tarifbeschäftigte Lehrkräfte eine Eingruppierung erfolgt, die eine gerechte Bezahlung entsprechend ihrer ausgeübten Tätigkeit sicherstellt und die bestehende Lücke zu dem Einkommen verbeamteter Lehrkräfte schließt. Deshalb wollen wir die Entgeltgruppe 14 für alle tarifbeschäftigten Lehrkräfte.“ Beckmann verweist darauf, dass gegenwärtig zum Beispiel in Sachsens Grundschulen die Kolleginnen und Kollegen bei gleicher Arbeit in den Entgeltgruppen 9 bis 11 eingruppiert seien. „Das Credo des VBE ist und bleibt: Alle Lehrer sind Lehrer. Dies muss sich in einer gerechten Entgeltordnung widerspiegeln“, unterstreicht der VBE-Bundesvorsitzende.

Weiter erklärt Beckmann: „Die im VBE organisierten tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer haben bei den Tarifauseinandersetzungen im Frühjahr gezeigt, dass sie bereit sind, für ihre Rechte auf die Straße zu gehen. Sollten die Arbeitgeber den Lehrkräften eine adäquate Eingruppierung verweigern, ist zu erwarten, dass es im Herbst zu heftigen Arbeitskampfmaßnahmen kommen wird.“ Beckmann abschließend: „Um eine möglichst große Wirkung zu erzielen, wird sich der VBE in dieser Frage mit den anderen Lehrerorganisationen innerhalb und außerhalb des dbb abstimmen und kooperieren, um mit einer einheitlichen Forderung in die Verhandlungen zu gehen.“ ­

Hintergrund: Das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes umfasst derzeit insgesamt rund 17 000 Eingruppierungsmerkmale und 5000 Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gibt es keine tarifliche Eingruppierung, sondern entsprechende Anwendung beamtenrecht-licher Vorschriften sowie Richtlinien der Arbeitgeber, die sich am Besoldungsrecht der Beamten orientieren.