Berlin, Bildungsfinanzierung

VBE für gerechte Eingruppierung aller tarifbeschäftigter Lehrkräfte

Aus Anlass des morgigen Auftakts der Tarifverhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung für Tarifbeschäftigte im Bereich der Länder erklärt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann: „Die Verhandlungen bieten die Chance, die Eingruppierung von tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern endlich in einem bundesweit einheit-lichen Tarifvertrag zu regeln.“ Beckmann will „harte Auseinandersetzungen um gerechte Eingruppierung nicht ausschließen“. Sollten die Arbeitgeber den Lehrkräften eine adäquate Eingruppierung verweigern, seien für den Herbst heftige Arbeitskampfmaßnahmen zu erwarten.

Für den VBE stehe dabei außer Frage, so Beckmann, dass alle voll qualifizierten Lehrkräfte in allen Schulformen in die Entgeltgruppe 14 eingruppiert werden. „Das Credo des VBE ist und bleibt: Alle Lehrer sind Lehrer. Dies muss sich endlich in einer gerechten Eingruppierung widerspiegeln.“ Die universitäre Lehrerausbildung, das anschließende Referendariat und die hohe Verantwortung im Lehrerberuf recht-fertige eine derartige Regeleingruppierung. In dem Zusammenhang unterstreicht der VBE-Bundesvorsitzende: „Die Bologna-Reform muss in der Lehrerbildung für alle Lehramtsstudiengänge den vollen Masterabschluss gewährleisten.“

Beckmann betont, der VBE werte das Zustandekommen der Tarifverhandlungen als großen Erfolg, denn erstmals stünden auch für Lehrerinnen und Lehrer Eingruppierungsvorschriften auf der Tagesordnung der Tarifparteien. „Der VBE geht in die Verhandlungen mit der klaren Position, dass die Tätigkeit das ausschlaggebende Krite-rium für die Eingruppierung der Lehrkräfte darstellt. Die bestehende Lücke zum Einkommen verbeamteter Lehrerinnen und Lehrer muss endlich geschlossen werden. Und die Unterschiede zwischen den Bundesländern, insbesondere zwischen Ost und West, müssen endlich beseitigt werden. Der VBE setzt darauf, dass es zu einer gemeinsamen Positionierung aller Lehrerorganisationen kommt, ganz gleich, ob sie unter dem Dach des DGB oder des dbb organisiert sind, damit die Lehrer mit einer Stimme sprechen und die Arbeitgeber keine Chance haben, die Lehrerschaft aus-einander zu dividieren“

Hintergrund: Das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes umfasst derzeit insgesamt rund 17.000 Eingruppierungsmerkmale und 5.000 Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gibt es keine tarifliche Eingruppierung, sondern entsprechende Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften sowie Richtlinien der Arbeitgeber, die sich am Besoldungsrecht der Beamten orientieren. Die Tarifverhandlungen werden jedoch nur für die Mitglieder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder geführt. Berlin und Hessen sind derzeit nicht in der TdL.