VBE: Bundesverfassungsgericht gibt Lehrern Recht
Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers
„Der VBE begrüßt das heute veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die steuerrechtliche Nichtabsetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers als verfassungswidrig erklärt wurde“, erklärte Udo Beckmann, Bundesvorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE).
In den zurückliegenden Jahren hatte der VBE die Lehrer immer wieder aufgefordert, Widerspruch gegen die Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitszimmers, die 2007 verfügt worden war, beim Finanzamt einzulegen. Dazu hatte der VBE den Lehrkräften entsprechende Musterbriefe zur Verfügung gestellt. Die Dachorganisation des VBE der Deutsche Beamtenbund hatte entsprechende Klageverfahren eingeleitet. Diese wurden mit Blick auf die zu erwartende höchstrichterliche Entscheidung ruhend gestellt. Durch das jetzt vorliegende abschließende Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde der VBE in seinen Rechtsansichten bestätigt.
Beckmann abschließend: „Der VBE erwartet von der Finanzverwaltung eine zügige Bearbeitung der vorliegenden Verfahren sowie eine umgehende Nachzahlung der ausstehenden Beträge. Wir fordern mit Blick auf die höchstrichterliche Entscheidung, dass diese Regelung rückwirkend für alle betroffenen Lehrkräfte gilt.“