Berlin, Bildungsfinanzierung

Neue Chance für Kooperation von Bund und Ländern

VBE zur Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung

Als „einen richtigen und notwendigen Vorstoß“ begrüßt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann die heute vorgestellten Vorschläge in der Studie der Friederich-Ebert-Stiftung zu einer Ergänzung des Grundgesetzes. „Fünf Jahre Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich sind genug“, betont Beckmann. „Der VBE unterstützt deshalb entsprechende Initiativen, die Kooperation von Bund und Ländern zu ermöglichen.“ Der Kulturföderalismus müsse endlich produktiv mit der gesamtstaatlichen Aufgabe Bildung in Einklang gebracht werden, so Beckmann. „Ich hoffe auf einen Meinungsumschwung der Länder. Die Kulturhoheit der Länder steht ja nicht zur Disposition.“

Beckmann weiter: „Es wäre viel gewonnen, wenn das Grundgesetz ein Zusammenwirken von Bund und Ländern auch bei der Verbesserung der Qualität im Bildungsbereich zulassen würde. Jetzt erlaubt Artikel 91 b GG nur die Feststellung der Situation im Bildungsbereich. Das ist eindeutig zu wenig. Die Gelder von Bund und Ländern müssen gebündelt und gezielt investiert werden. Der Stopp des Kooperationsverbots kann Wege zur Finanzierung strategischer Bildungsaufgaben neu eröffnen. Insbesondere eine Ganztagsschuloffensive II wäre ein kräftiger Schub für eine Bildungsrepublik.“