Stuttgart, Inklusion

VBE: Alle Bundesländer stehen in der Pflicht

UN-Behindertenrechtskonvention seit zwei Jahren in Kraft

„Die Länder müssen endlich aufhören zu mauern“, forderte VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann heute auf der didacta in Stuttgart. „Die UN-Behindertenrechtskonvention und insbesondere Artikel 24 zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems müssen in jedem Bundesland im Schulgesetz verankert werden“, unterstrich Beckmann. Er habe derzeit den Eindruck, etliche Länder würden die UN-Konvention nur als Empfehlung behandeln und die rechtsbindende Kraft der deutschen Unterschrift ignorieren. Auch gäbe es eine starke Neigung in der Politik, die Betroffenen – Eltern und Kinder, Lehrer, Sonderschulpädagogen – vor vollendete Tatsachen zu stellen und Gespräche zu meiden. Das sei eine mehr als magere Bilanz, denn die UN-Konvention sei vor zwei Jahren, am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten.

Beckmann weiter: „Die Inklusion muss zügig und zugleich mit Augenmaß angepackt werden. Die Rechtsverankerung ist keine Gefälligkeit. Auch muss der Haushaltsvorbehalt beim Elternwahlrecht in allen Ländern gestrichen werden.“ Inklusion sei kein Sparmodell, sondern ein klarer Auftrag an Finanz- und Bildungspolitiker, in allen Bereichen des Bildungssystems eine qualitativ hochwertige sonderpädagogische Förderung sicher zu stellen, statt Förderschulen einfach abzuschaffen.

Hintergrund:
Zum 26. März 2011 muss Deutschland erstmals dem Genfer UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Bericht erstatten.

Im Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichten sich die Teilnehmerstaaten, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten. In der deutschen Übersetzung des Dokuments heißt es jedoch „integratives Bildungssystem“. Wortlaut des Artikels 24 im Anhang.