Berlin,

Beamte erster und zweiter Klasse gibt es nicht

VBE sieht sich durch Di Fabio-Rechtsgutachten bestätigt

„Das heute vorgelegte dbb-Gutachten von Udo Di Fabio bestätigt voll und ganz die Auffassung des VBE. Lehrerinnen und Lehrer üben im Sinne des Grundgesetzes Artikel 33 Absatz 4 hoheitliche Befugnisse aus“, betont VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann. „Es gibt keine Beamten erster und zweiter Klasse und es darf sie nicht geben. Verbeamteten Lehrkräften steht deshalb kein Streikrecht zu.“ Der VBE halte es für wichtig, so Beckmann, dass diese grundsätzliche Frage zum Status des Beamtentums in Deutschland auf dem Tisch des Bundesverfassungsgerichts liege. 

Beckmann weiter: „Der VBE fordert die grundsätzliche Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Schulen. Länder, die einen Beamtenstatus verwehren, verhalten sich nicht verfassungskonform.“ Der VBE-Bundesvorsitzende stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten von Professor Wolfram Cremer, Bochum, das der VBE NRW im März 2012 eingeholt hatte.