Berlin,

Grundgesetz gebietet Beamtenstatus von Lehrern

„Der VBE fordert die grundsätzliche Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Schulen.“ Das bekräftigte Bundesvorsitzender Udo Beckmann auf dem 1. Deutschen Schulrechtstag, der heute in Berlin stattfindet. „Die Länder müssen jeder Lehrkraft auf Antrag die Übernahme in das Beamtenverhältnis ermöglichen.“

Der VBE-Bundesvorsitzende verwies darauf, Lehrerinnen und Lehrer würden im Sinne des Grundgesetzes Artikel 33 Absatz 4 hoheitsrechtliche Befugnisse ausüben. Beckmann stützte sich dabei auf ein Rechtsgutachten von Professor Wolfram Cremer, Bochum, das der VBE NRW eingeholt hatte. „Bundesländer, die Lehrerinnen und Lehrern den Beamtenstaus verwehren, verhalten sich nicht verfassungskonform“, so Beckmann. Es sei zudem mehr als abenteuerlich, wenn Länder ihre Lehrer in den Angestelltenstatus zwingen und dies mit angeblich niedrigeren Kosten begründen würden. „Lehrerinnen und Lehrer gewährleisten die in Deutschland bestehende Schulpflicht. Ein Rechtsstatus nach Lust und Laune des Länderetats verbietet sich demnach.“