Berlin, Digitalisierung

Mediennutzung an Schulen endlich rechtssicher

Zu der am 06.12.2012 getroffenen Vereinbarung zwischen KMK und den Bildungsmedienproduzenten erklärt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann: 

„Der VBE begrüßt die Vereinbarung ausdrücklich. Diese gibt den Lehrerinnen und Lehrern endlich Rechtssicherheit und erweitert zudem die Nutzungsmöglichkeit der digitalen Medien im Unterricht. Damit ist auch der Schultrojaner endgültig vom Tisch.“ 

Beckmann weiter: „Das Gespräch der KMK mit den Lehrerverbänden am 06.12.2012, ergab, dass im Hinblick auf den bestehenden Vertrag, der bis Ende 2014 läuft, und der Nutzung digitaler Medien an Schulen folgendes möglich sein wird: 

  1. Analoges Kopieren bleibt wie bisher erlaubt.
  2. Lehrer dürfen Texte digitalisieren.
  3. Lehrer dürfen 10 % eines Werkes digital kopieren.
  4. Lehrer dürfen digital an Schüler weitergeben oder ausdrucken.
  5. Lehrer dürfen die digitalen Kopien auf alle digitalen Medien der Schule weiterleiten.
  6. Lehrer dürfen auf verschiedene Speicherplätze speichern. 

Der bisherige Überprüfungsmechanismus entfällt.“ 

Der VBE-Bundesvorsitzende betont: „Die Vereinbarung kam zustande, weil die Länder die pauschale Vergütung an die Urheber deutlich erhöht haben. Damit ist reiner Tisch gemacht worden und Lehrerinnen und Lehrer können nunmehr ohne Sorge vor Verdächtigungen Medien so einsetzen, wie sie es für pädagogisch notwendig erachten.“