Berlin,

An der Grundtarifierung für Lehrer führt kein Weg vorbei

Vor zweiter Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst

Vor der morgen in Potsdam beginnenden zweiten Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst bekräftigt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann: „Tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer nach Arbeitgeberrichtlinie des Landes einzugruppieren, muss endlich der Vergangenheit angehören. Die Grundtarifierung auch für den Lehrerbereich ist überfällig. Der VBE fordert die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf, sich für eine konstruktive Lösung zu öffnen. Die Verhandlungen morgen bieten eine gute Chance.“ 

Ebenso betont Jens Weichelt, im VBE zuständig für Tarifpolitik und als stellvertretender Vorsitzender der dbb Bundestarifkommission Mitglied der dbb Verhandlungskommission: „Von Lehrerinnen und Lehrern wird erwartet, die pädagogische Arbeit an bundesweiten Bildungsstandards zu orientieren, aber bei der Bezahlung der Arbeit geht die Schere zwischen München und Flensburg, Aachen und Görlitz um bis zu 1000 Euro auseinander. Tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer haben Anspruch auf einen Tarifvertrag, in dem auch die Eingruppierung in Gehaltsgruppen geregelt sein muss. Von der jetzigen Einkommensrunde erwarten wir den Einstieg in die Grundtarifierung.“ 

Hintergrund: Im öffentlichen Dienst sind Lehrerinnen und Lehrer die einzige Beschäftigtengruppe, deren Eingruppierung nicht per Tarifvertrag geregelt ist. Jedes Land hat stattdessen eigene Richtlinien oder verweist auf Beamtengesetze.