Kooperationsgebot statt Hahnenkämpfe
„Es muss endlich Schluss sein mit den Hahnenkämpfen von Bund und Ländern im Bildungsbereich“, fordert VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann mit Blick auf die morgige Bundesratssitzung. „Der VBE hält es für nötig, das Grundgesetz so zu erweitern, dass eine vernünftige Kooperation von Bund und Ländern auch zur Verbesserung der Qualität von öffentlichen Bildungseinrichtungen möglich wird“, so Beckmann. „Das jetzt vom Grundgesetz abgedeckte gemeinsame Beobachten von Entwicklungen reicht nicht aus. Bund und Länder müssen die Gelder bündeln und gemeinsame strategische Bildungsziele inhaltlich verwirklichen.“ Das betreffe insbesondere die Umsetzung der Inklusion und den Ausbau der Ganztagsschulen.
Hintergrund: Auf der letzten Plenarsitzung des Bundesrates vor der Sommerpause wird unter Tagesordnungspunkt 82 ein Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein zum Thema "Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland" behandelt.
Im Grundgesetz ist seit der Föderalismusreform von 2006 nach Artikel 91b das Zusammenwirken von Bund und Ländern im Bildungsbereich nur „zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen“ zugelassen, bedarf jedoch der jeweiligen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern.