Berlin, Bildungsfinanzierung

Lehrereingruppierung bleibt auf der Agenda

Tarifkompromiss für öffentlichen Dienst

„Die ausgehandelte lineare Einkommenserhöhung ist ein positives Signal für die Tarifbeschäftigten der Länder insgesamt“, betont VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann. „Es wurde damit verhindert, dass die Einkommen im öffentlichen Dienst der Länder nicht abgekoppelt wurden von Bund und Kommunen. 5,6 Prozent Plus über die kommenden zwei Jahre und ein gesicherter Urlaubsanspruch von 30 Tagen sind angemessen. Diese Ergebnisse seien vor allem den Zehntausenden Kolleginnen und Kollegen zu verdanken, bekräftigt Beckmann, die bundesweit auf die Straße gingen. „Die Warnstreiks und Proteste haben der TdL überzeugend vermittelt, dass die Länderbeschäftigten ihr Recht auf Wertschätzung selbstbewusst einfordern.“ 

Beckmann weiter: „Für den VBE ist es ein Skandal, dass auch diesmal die Einigung auf eine Grundtarifierung für die tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer von der TdL torpediert worden ist. Die massiven Warnstreiks und Protestkundgebungen der vergangenen Wochen haben unmissverständlich klar gemacht, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder sich aus diesem Problem nicht heraus mogeln kann. Die Arbeitgeber stehen weiter in der Schuld, die Arbeit der tarifbeschäftigten Lehrer adäquat anzuerkennen. Auf eine bundeseinheitliche Eingruppierung als Teil eines Tarifvertrags haben die Kolleginnen und Kollegen Anspruch. Wir bleiben deshalb am Drücker.“ Über das weitere Vorgehen werde der VBE und seine Spitzenorganisation dbb beraten, so Beckmann. 

Der VBE war durch seinen Tarifexperten Jens Weichelt in der dbb Verhandlungskommission vertreten. „Es ist ein Erfolg, dass eine vorzeigbare lineare Erhöhung für die kommenden zwei Jahre festgemacht wurde. Klar ist aber auch, dass der Einstieg in die Grundtarifierung für Lehrkräfte sich nicht erledigt hat. Tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer nach Länder-Richtlinien einzugruppieren ist eine Praxis aus vordemokratischer Zeit“, stellt Jens Weichelt fest. Im öffentlichen Dienst sind Lehrerinnen und Lehrer die einzige Beschäftigtengruppe, deren Eingruppierung nicht per Tarifvertrag geregelt ist. Jedes Land hat stattdessen eigene Richtlinien oder verweist auf Beamtengesetze. 

Hintergrund:
Die rund 800.000 Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder erhalten eine lineare Anhebung ihrer Gehälter

- um 2,65 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2013 sowie
- um 2,95 Prozent zum 1. Januar 2014.