Berlin, Bildungsfinanzierung

Kooperationsverbot auch für Schulbereich aufheben

„Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern muss für den gesamten Bildungsbereich fallen“, unterstreicht VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann. „Inklusion und mehr Ganztagsschulen sind Kernthemen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.“ 

Beckmann weiter: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Bund, Länder und Kommunen nicht gemeinsam handeln dürfen. Der VBE ist sehr dafür, den Artikel 91 b Grundgesetz zu erweitern. Aber dann so, dass die Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens um ein Kooperationsgebot für Bund und Länder erweitert wird.“