Belrin,

Teil-Kooperationsgebot zu kurz gesprungen

Zum heutigen Beschluss der Bundesregierung, Artikel 91 b Grundgesetz zu erweitern

„Ein Teil der Hausaufgaben ist zwar gemacht“, kommentiert VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann. „Der VBE bleibt aber dabei: Ein generelles Kooperationsgebot für den gesamten Bildungsbereich ist unverzichtbar. Insbesondere der Umbau zu einem inklusiven Schulsystem ist von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Er muss von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam geschultert werden.“ 

Beckmann weiter: „Die vom Bundeskabinett beschlossene Grundgesetzerweiterung signalisiert zumindest, dass mehr Qualität von Bildung nur über eine Kooperation von Bund und Ländern geht. Ich hoffe, dass damit endlich auch die lange versprochene Qualitätsoffensive Lehrerbildung an den Start gehen kann.“