Berlin,

Gewerkschaftliche Interessenvertretung wahren

„Das vorliegende Tarifeinheitsgesetz zielt nicht auf die Stärkung gewerkschaftlicher Interessenvertretung“, betont VBE-Bundesvorsitzender  Udo Beckmann mit Blick auf die für morgen angesetzte Debatte im Bundesrat. „Verpackung und Inhalt passen nicht zueinander. Der VBE lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit als Angriff auf die Tarifautonomie ab. Das im Grundgesetz verankerte Recht für jeden Deutschen ‚zur Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen Vereinigungen zu bilden‘ muss gewahrt bleiben“, bekräftigt Beckmann. 

Beckmann weiter: „Der GG-Artikel 9 Koalitionsfreiheit darf nicht auf dem Wühltisch landen. Das schließt nicht aus, die Tarifautonomie konstruktiv weiterzuentwickeln.“ Dringlich sei vor allem, jegliche Versuche zur weiteren Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge zu stoppen. „Auch im Bildungsbereich treibt der Staat eine schleichende Privatisierung voran. Der VBE lehnt diese Politik grundsätzlich ab.“