Berlin,

Tarifautonomie schützen

VBE gegen Tarifeinheitsgesetz

Mit Blick auf die morgen abschließende Behandlung des Tarifeinheitsgesetzes im Bundestag betont VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann: „Der VBE lehnt jegliche staatliche Regulierungen gewerkschaftlicher Interessenvertretung grundsätzlich ab. Das Tarifeinheitsgesetz der Bundesregierung ist ein untauglicher Versuch, Gewerkschaften an die Leine nehmen zu wollen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bund selbst öffentlicher Arbeitgeber ist, hat die nunmehr geplante Aushöhlung der Tarifautonomie einen mehr als schalen Beigeschmack.“ 

Beckmann weiter: „Das im Grundgesetz verankerte Recht für jeden Bürger ‚zur Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen Vereinigungen zu bilden‘ muss gewahrt bleiben. Der GG-Artikel 9 Koalitionsfreiheit hat sich bewährt und darf auf keinen Fall unterlaufen werden. Viel dringlicher ist es, weitere Versuche zur Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge zu stoppen. Hier steht der Bund in der Pflicht.“ 

Hintergrund: Am Freitag, 22.05.2015, ist ab 9 Uhr im Plenum des Deutschen Bundestages die abschließende Behandlung des Entwurfs des Gesetzes zur Tarifeinheit, der von der Bundesregierung vorgelegt wurde, vorgesehen.