Berlin, Digitalisierung

VBE: Handschrift muss im Lehrplan bleiben

Deutschland sollte den Beispielen USA und Finnland nicht folgen

„Die Einübung von Handschrift in der Grundschule darf nicht zur Disposition gestellt werden“, warnt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann. „Ich halte gar nichts davon, das Schreiben per Hand durch das Tippen auf der Tastatur zu ersetzen. Den Kindern darf unter dem Dach der Schule auf keinen Fall eine Beschränkung ihrer motorischen Fähigkeiten zugemutet werden.“ Es sei nicht zuletzt durch die Erkenntnisse der Hirnforschung erwiesen, so Beckmann, dass eigene handschriftliche Darlegungen das Lernen der Kinder befördern. Die Entscheidungen in Finnland und den USA, den Handschrift-erwerb aus dem Schulstoff zu verbannen, sollte für Deutschland kein Vorbild sein. 

Beckmann weiter: „Hier geht es nicht vordergründig um die Rettung des Kulturguts Handschrift. Es muss uns um die Entwicklung der motorischen und geistigen Fähigkeiten der Kinder gehen. Bessere Lesbarkeit, die nur technisch erzeugt wird, taugt deshalb nicht als Lernziel in der Schule. Im Gegenteil muss Schule auch weiterhin jedem Kind die nötige Zeit geben, sich den Mühen der Handschrift zu unterziehen. Wenn diese Basisfertigkeit sitzt, fällt das Tastaturschreiben übrigens auch leichter.“­