Berlin, Digitalisierung

Der Strategie muss eine aufgabengerechte Umsetzung folgen

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die KMK auf die Positionen verständigt hat und damit in allen Bundesländern die Bedeutung der Digitalisierung für die Bildung anerkennt. Die KMK-Strategie ‚Bildung in der digitalen Welt‘ bildet eine solide Grundlage. Was jetzt fehlt ist zweierlei: klare gesetzliche Regelungen, damit Lehrkräfte ihrem digitalen Bildungs- und Erziehungsauftrag geschützt nachkommen können und eine Qualifizierungsoffensive. Die Länder müssen sich verpflichten, die Lehrerinnen und Lehrer für die neuen Herausforderungen aus-, fort- und weiterzubilden. Diese Fortbildungen müssen in der Dienstzeit und nicht on top stattfinden“, kommentiert Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung, die heute veröffentlichte Digital-Strategie der KMK. 

Zu dem Vorschlag der KMK, dass die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Smartphones in der Schule nutzen sollen, äußert sich Beckmann besorgt: „Es haben eben nicht alle Kinder und Jugendlichen ein Smartphone. Mit dem Vorschlag, das eigene Smartphone für Schulaufgaben zu verwenden, kann die Abhängigkeit des Bildungserfolgs vom sozio-ökonomischen Status zunehmen. Gerade erst hat die PISA-Studie gezeigt, dass Deutschland bei der Bildungsgerechtigkeit weiter zulegen muss. Ein solcher Vorschlag ist da eher kontraproduktiv.“ Auch das Zurückgreifen auf privates Engagement durch Sponsoring sei nicht zielführend. Beckmann betont: „Die aufgabengerechte Ausstattung der Schule ist Aufgabe des Staates.“ 

In Umfragen des VBE (Forsa-Studie November 2014und VBE-Bitkom-Studie Dezember 2016) konnte aufgezeigt werden, dass Lehrkräfte gerne öfter digitale Endgeräte einsetzen würden und die Vorteile in Form von einfacherer individueller Förderung, höherer Aufmerksamkeit und besserem Teamwork gerne nutzen möchten. Es fehlt jedoch vor allem die adäquate Ausstattung und ausreichende Qualifizierung innerhalb der Lehrerarbeitszeit. Der VBE-Chef betont: „Die praktische Umsetzung darf der Theorie jetzt nicht hinterherhinken. Mit der finanziellen Absicherung durch den DigitalPakt Deutschland und der inhaltlichen Ausgestaltung durch das Strategiepapier wurde der Stein ins Rollen gebracht. Wichtig ist nun, die aufkommende Dynamik auch zu nutzen.“ 

Der VBE hat zusammen mit der Österreichischen Gewerkschaft öffentlicher Dienst GÖD und der Schweizer Lehrergewerkschaft LCH im November 2015 den „Leitfaden Datensicherheit“ aufgelegt. Hierin fordern die Vorsitzenden: 

1. Arbeitgeber und Schulträger/Schulerhalter müssen allen Schulen eine zeitgemäße IT-Ausstattung bereitstellen. Jede Schule – unabhängig von ihrem sozialen Umfeld – muss den „digitalen“ Bildungs- und Erziehungsauftrag ausfüllen können.
2. Arbeitgeber und Schulträger/Schulerhalter müssen allen Schulen den Zugang zum schnellen Internet ermöglichen, einen grundsätzlich geschützten dienstlichen Datenverkehr, Datensicherung und Datenschutz gewährleisten und IT-Support als Selbstverständlichkeit für alle Schulen bereitstellen.
3. Lehrpersonen müssen zur Erfüllung ihres dienstlichen Auftrags über die notwendige Hard- und Software verfügen und diese sind von Arbeitgeber sowie Schulträger/Schulerhalter bereitzustellen.
4. Der Arbeitgeber muss systematische und passgenaue Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung in ausreichendem Maße anbieten und die kostenfreie Teilnahme daran ermöglichen.
5. Der Arbeitgeber muss den Lehrpersonen finanzielle und zeitliche Ressourcen für Weiterbildung und Beratung für digital basiertes Unterrichten zur Verfügung stellen.
6. Der Arbeitgeber muss klare gesetzliche Grundlagen entwickeln, damit Lehrpersonen ihrem „digitalen“ Bildungs- und Erziehungsauftrag geschützt nachkommen können.
7. Der Arbeitgeber muss Ressourcen und Beispiele zur Verfügung stellen, damit an jeder Schule ein Datensicherheitskonzept entwickelt werden kann, das gemeinsam von der gesamten Schulgemeinde getragen und umgesetzt wird.