Berlin, Bildungsfinanzierung Bildungsgerechtigkeit

Bildung darf keine Frage der sozialen Herkunft bleiben

VBE zum Tag der Menschenrechte

Jeder hat das Recht auf Bildung. Das besagt Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dessen Verabschiedung durch die Vereinten Nationen am 10. Dezember gefeiert wird.

„Bildung ist nachweislich einer der wichtigsten Faktoren für mehr Chancengleichheit. Es ist ein Armutszeugnis, dass Deutschland als eines der reichsten Länder trotz wiederholter Versprechungen weiterhin mit 4,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts deutlich unter dem Schnitt der OECD-Staaten mit 5,2 Prozent des BIP bei Bildungsinvestitionen liegt und zudem an einer Auflösung des Zusammenhangs zwischen Bildungschancen und sozialer Herkunft scheitert“, kommentiert Udo Beckmann, VBE-Bundesvorsitzender, anlässlich des Jahrestages.

„Wollen wir das Menschenrecht auf gute Bildung allen Schülerinnern und Schülern in Deutschland unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ermöglichen, braucht es mehr staatliche Investitionen. Politik muss die notwendigen Gelingensbedingungen schaffen, damit Lehrerinnen und Lehrer ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag ausreichend erfüllen können“, so Beckmann weiter. „Wiederholt belegen Studien, dass der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg gerade in Deutschland eklatant ist. Mehr noch, die Spaltung zwischen lernstarken und lernschwachen Kindern nimmt nach jüngsten Erkenntnissen, siehe IGLU-Studie, sogar noch zu.“