Gesetzentwurf führt zu Ranking der Wertschätzung
Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Strafverschärfung
„Dieser Gesetzentwurf ist Realitätsverweigerung auf hohem Niveau! Der Bundesjustizminister Maas verstärkt vorrangig den Schutz für Vollstreckungsbeamte. Alle anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben das Nachsehen. Und das, obwohl der Bundesinnenminister de Maizière stetig betont, dass Angriffe in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes zunehmen“, kommentiert Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des VBE, die am Freitag, 10.03.2017, im Bundesrat behandelte Gesetzesinitiative von Justizminister Maas zur Strafverschärfung. Der Gesetzentwurf sieht vor, Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute schärfer zu bestrafen.
Im Juni 2016 hatte die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister erneut festgestellt, dass es einen zunehmenden Widerstand gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gibt und sich darauf verständigt, dass diesen Angriffen mit den Mitteln des Strafrechts „entschieden entgegen getreten werden muss“. Daher sollte der Bundesjustizminister einen strafrechtlichen Handlungsbedarf prüfen. „Der Gesetzentwurf greift zu kurz. Natürlich sehen wir, dass Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte besonders exponiert sind. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird allerdings so getan, als gäbe es in anderen Bereichen des Öffentlichen Dienstes keine Angriffe, die entsprechend hart geahndet werden sollte. Die VBE in Auftrag gegebene repräsentative Lehrerberfragungbelegt etwa anders. Lehrkräfte werden von einem Stuhl getroffen, mit einer Schere bedroht oder auf entwürdigende Weise beleidigt werden“, erklärt Beckmann.
Der Innenausschuss des Bundesrates hat in seiner Ausschussempfehlung klar formuliert, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren Regelungen in den Gesetzentwurf aufzunehmen sind, wonach der geschützte Personenkreis auf alle Amtsträger ausgeweitet werden sollte. Der Bundesvorsitzende des VBE unterstützt dies: „Der Staat muss alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gleichermaßen schützen. Wer Angriffe je nach Beschäftigtengruppe bestraft, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, ein Ranking der Wertschätzung einzuführen.“
Hintergrund:
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hatte forsa beauftragt, eine repräsentative Umfrage zu „Gewalt gegen Lehrkräfte“ durchzuführen. Die Ergebnisse wurden im November 2016 veröffentlicht. Befragt wurden ausschließlich Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen. Die Ergebnisse waren erschütternd. Über die Hälfte der befragten Lehrkräfte sagten u.a., dass es an ihrer Schule in den letzten fünf Jahren zu psychischer Gewalt gegen Lehrkräfte gekommen sei. Zudem sagen 6 Prozent der Befragten bundesweit, dass Sie bereits selbst körperliche Gewalt erlebt haben. Dies betrifft 45.000 Lehrkräfte in Deutschland.
Bestärkt durch diese Zahlen setzt sich der VBE dafür ein, dass auch Angriffe gegen Lehrkräfte schneller und härter bestraft werden. Aus diesem Grund unterstützen der VBE und seine 16 Landesverbände den Gesetzentwurf, welchen die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, im Dezember in den Bundesrat eingebracht hatte. Hiernach würde als Strafzumessungsgrund eine dem Gemeinwohl gegenüber feindliche Haltung aufgenommen werden. Dies kann strafauslösend und strafverschärfend wirken.
Der VBE Bundesverband und seine 16 Landesverbände haben in diesem Rahmen an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sowie an die Justizministerinnen und Justizminister der Länder geschrieben und um Unterstützung für den Gesetzentwurf gebeten.