Berlin,

Mehr offene Fragen als Antworten

Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Tarifeinheitsgesetz

„Mit der Entscheidung zum Tarifeinheitsgesetz werden viele offene Fragen an Arbeitsgerichte abgeschoben. Die Billigung des Tarifeinheitsgesetzes in weiten Teilen durch das Bundesverfassungsgericht ändert nichts an der Tatsache, dass der Gesetzgeber massiv in die Wirksamkeit von Gewerkschaften eingreift und das Streikrecht aushöhlt. Damit wird das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden (Artikel 9 Grundgesetz), zum zahnlosen Tiger. Viele Fragen bleiben offen, zum Beispiel die Definition, was im Schulbereich ein Betrieb ist.    Ist die Bezugsgröße die Einzelschule, das Schulamt, die Bezirks- oder die Landesebene? Es ist davon auszugehen, dass diese und andere sich ergebende Fragen weiteren Rechtsstreit nach sich ziehen und die Arbeitsgerichte umfassend beschäftigen werden," kommentierte Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz.