Realität anerkennen, Strafverschärfung durchsetzen!
Der VBE-Bundesvorsitzende, Udo Beckmann, hat zusammen mit den Vorsitzenden der Landesverbände des VBE die Justizministerinnen und -minister der Länder in ihrer Funktion als Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundesrates angeschrieben und um Beachtung der Ergebnisse der vom VBE beauftragten, repräsentativen forsa-Umfrage gebeten. „Wir sind überzeugt davon: Wer die Zahlen kennt, kann nicht länger von Einzelfällen sprechen. Es ist offensichtlich, dass ALLE Beschäftigten des öffentlichen Dienstes besser geschützt werden müssen“, begründet der Bundesvorsitzende diesen Schritt.
Im November 2016 hat der VBE mit einer repräsentativen, von forsa umgesetzten Umfrage zu „Gewalt gegen Lehrkräfte“ einem Thema Öffentlichkeit gegeben, das bislang von der Politik oft kleingeredet wurde. Jetzt ist offensichtlich: An der Hälfte der Schulen gab es in den letzten fünf Jahren Fälle psychischer Gewalt, 45.000 Lehrkräfte wurden schon körperlich angegriffen. Unter anderem als Reaktion hierauf hat die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, am 16. Dezember 2016 den NRW-Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Die Gesetzesänderung wurde zur Prüfung an den Rechtsausschuss des Bundesrates verwiesen. Dieser tagt am Mittwoch, den 25. Januar 2017.
Der Bundesvorsitzende erklärt: „Wir wollen ein Zeichen setzen: Wir bleiben dran. Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ist ein ernst zunehmendes Problem – und es betrifft alle Beschäftigtengruppen.“
In dem Brief heißt es:
„Sie als Mitglied des Rechtsausschusses des Bundesrates werden in der nächsten Sitzung am 25. Januar 2017 hierüber beraten. Wir gehen davon aus, dass Sie die Gesetzesinitiative kritisch analysieren und eine entsprechend konstruktive Bewertung abgeben. Um die Brisanz der Situation und die Dringlichkeit härterer Strafen zu verdeutlichen, möchten wir Sie jedoch im Vorfeld der Beratungen eindringlich auf die Ergebnisse unserer Umfragehinweisen.
Wir stehen dafür ein, dass schulinterne Maßnahmen und im Schulkodex festgelegte Mittel ergriffen werden, um Gewalt gegen Lehrkräfte zu ahnden. Sind Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen jedoch ausgeschöpft oder zeigt die Bewertung des Gewaltvorfalls nach Schwere der Verletzung, Art des Vergehens und möglicher Strafmündigkeit, eine Gefährdung, muss auch eine Anzeige gestellt werden. Hierbei müssen sich Lehrkräfte, die Gewalt erlebt haben, auf den Schutz des Dienstherrn und die Bestrafung durch die Justiz verlassen können. Der VBE setzt sich dafür ein, dass alle Beteiligten wissen: Rote Linien sind nicht für die konsequente Übertretung gedacht.
Die Gesetzesinitiative aus Nordrhein-Westfalen setzt an diesem Punkt an. Angriffe gegen Lehrkräfte zeigen eine dem Gemeinwohl gegenüber feindliche Haltung. Die Aufnahme dieses Strafzumessungsgrundes kann strafverschärfend wirken und macht somit deutlich, dass der Staat seine Bediensteten schützt. Dies unterstützen wir in jeglicher Hinsicht".