Berlin, Bildungsfinanzierung

Umsetzung first – Qualität second?

Koalitionsverhandlungen – Betreuungsanspruch an Grundschulen

Zu der möglichen Einigung der Koalitionäre, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler umsetzen zu wollen, sagt der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann: „Die möglichen Koalitionspartner machen den zweiten vor dem ersten Schritt. Hier werden Erwartungen von Eltern geschürt, die bei der momentanen Personallage schlicht nicht umgesetzt werden können. Das ist verantwortungslos gegenüber dem pädagogischen Personal – werden sie es doch sein, die entweder größere Gruppen von Kindern betreuen müssen oder die weiterhin Kinder ablehnen müssen, da nicht genügend Plätze zur Verfügung gestellt werden können."

Momentan haben 16,2 Prozent der Kinder in der Grundschule einen Hortplatz. Es gibt jedoch einen höheren Bedarf, der bei ca. 75 Prozent liegt. „Das ist eine Mammutaufgabe, die natürlich angepackt werden muss. Bevor jedoch ein Rechtsanspruch eingeführt wird, muss doch erst gesichert werden, dass es qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl gibt. Wichtig sind dafür die Ausweitung der Ausbildungsprogramme und die Festlegung von Qualitätsstandards. Dazu gehört die Beschäftigung von pädagogisch qualifiziertem Personal mit entsprechender Bezahlung und die Schaffung der räumlichen Bedingungen vor Ort", fordert Beckmann.

Laut aktuellen Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung müssten 3,3 Millionen Plätze geschaffen werden, was wiederum allein Personalkosten in Höhe von 2,6 Milliarden produzieren würde. Der  VBE-Bundesvorsitzende betont: „Auf diesem Betrag dürfen die Kommunen nicht sitzen gelassen werden. Von Anfang an muss dies als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und durch Aufhebung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen finanziert werden."