Berlin,

Verstoß gegen die Schulpflicht ist kein Kavaliersdelikt

„Die Schulpflicht gilt bis zum letzten Tag und wird auch nicht von Schnäppchenangeboten aufgehoben. Auch wenn es in den letzten Tagen des Schuljahres nicht mehr primär um Noten geht, ist es doch sinnvoll und verpflichtend, am Unterricht teilzunehmen. Oft werden besondere Projekte angeboten, die den Kindern viel Freiraum geben, in offenen Formaten zu lernen, und die vor den Ferien nochmal den Zusammenhalt der Schulklasse stärken“, betont der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, mit Blick auf die bevorstehenden Sommerferien.

 

Der VBE-Bundesvorsitzende appelliert an die Eltern: „Eltern haben eine wichtige Vorbildfunktion. Durch das vorzeitige Herausnehmen der Kinder aus dem Unterricht senden sie falsche Signale. Die Kinder erlernen, dass man es mit dem Schulbesuch nicht so ernst nehmen muss. Das ist fatal und kann auch Auswirkungen auf das Verhalten der Kinder unter dem Schuljahr haben.“

Beckmann warnt: „In einigen Bundesländern werden mittlerweile vor Ferienbeginn an Flughäfen insbesondere Familien verschärft kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Schulpflicht kann es zu empfindlichen Strafen kommen.“