Berlin, Integration

Keine populistischen Schnellschüsse

„Schulen haben die Aufgabe, zum Respekt vor dem Anderssein zu erziehen. Sowohl das Tragen als auch das Nichttragen von Kopftüchern darf nicht zur Ausgrenzung führen“, sagt Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE). „Mir sind bisher keine Beispiele bekannt, dass das Tragen von Kopftüchern bei Schülerinnen an sich schon zur Störung des Schulfriedens geführt hat. Unabdingbar ist, dass noch nicht religionsmündige Schülerinnen nicht zum Tragen eines Kopftuches gezwungen werden dürfen. Da ein generelles Kopftuchverbot in der Schule nach Auffassung von Rechtsexperten vor Gericht kaum Bestand haben wird, sollte die Politik ihr Augenmerk vielmehr stärker auf die Ermöglichung gelingender Integrationsprojekte richten, die eine Wertevermittlung im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beinhalten. Hierzu zählt insbesondere die flächendenkende Einführung des staatlichen Islamunterrichtes“, erklärt Beckmann, zur Forderung der Integrationsbeauftragten Widmann-Mauz.