Berlin, Digitalisierung

Vereinbarung ist solide Grundlage, jetzt sind Länder in der Pflicht

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Digitalpakts

„Nach der heutigen, einstimmigen Entscheidung im Bundesrat zur Änderung des Artikels 104c ist das Ziel noch nicht erreicht. Mit der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ist ein Rahmen für die Investition geschaffen worden. Sie ist eine solide Grundlage für die weitere Ausgestaltung durch die Länder. Jetzt ist es an ihnen, die Bekanntmachungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, Ansprechpartner bereitzustellen und die kommunale Infrastruktur vorzuhalten, die es braucht, um die Anträge auch zu bearbeiten. Zweieinhalb Jahre sind seit der ersten Ankündigung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vergangen, nun gilt es loszulegen. Übrigens auch mit Blick auf die Laufdauer des Digitalpakts. Wenn in 2,5 Jahren bereits 2,5 Milliarden Euro ausgegeben werden sollen, muss eher heute als morgen die erste Leitung verlegt werden“, kommentiert Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), mit Blick auf den Stand des Lernens in der digitalen Welt.

Der Bund wird 5 Milliarden Euro aus einem Sondervermögen zur Verfügung stellen, damit gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur unterstützt werden können. Laut der Verwaltungsvereinbarung können zum Beispiel die Erschließung der Infrastruktur, die Bereitstellung von Geräten und Maßnahmen, welche die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ unterstützt, gefördert werden. Auch die Verbesserung der Fortbildungsangebote für Lehrkräfte ist förderbar. Beckmann begrüßt dies ausdrücklich, denn es war stets eine Kernforderung des VBE, eine Fortbildungsoffensive anzubieten. „Studien (wie zuletzt von Bitkom in dieser Woche) zeigen nämlich immer wieder: Lehrkräfte sehen die Vorteile des Einsatzes digitaler Endgeräte, können sie aber aufgrund fehlender Geräte und mangelhafter Vorbereitung sowie eines noch nicht ausgearbeiteten pädagogischen Konzepts nicht einsetzen. Hier wurde in den letzten Jahren viel Potenzial verschenkt“, so Beckmann.

Der Streit um die Grundgesetzänderung zur Ermöglichung des Digitalpakts hatte den Föderalismus zuletzt auf eine harte Probe gestellt. Der Bund befürchtete, keine Kontrolle über die Gelder zu haben, die Länder sahen ihre Bildungs- und Kulturhoheit bedroht. Der Bundesvorsitzende des VBE begrüßt die nun getroffene Einigung und die Ausgestaltung in der Verwaltungsvereinbarung: „Wir freuen uns darüber, dass bei den definierten Kriterien, wann eine Maßnahme förderwürdig ist, auch der Innovationsgrad, die Nachhaltigkeit sowie die Anzahl der beteiligten Länder und die mögliche Nutzbarkeit auch für andere Länder einbezogen wird. So gelingt ein moderner Föderalismus: indem die Länder voneinander lernen, füreinander mitdenken und einander unterstützen.“ Er unterbreitet zudem ein Angebot: „Die neue Steuerungsgruppe darf Fachgremien und Arbeitsgruppen einsetzen. Gerne bieten wir an, diese mit unserer fachlichen Expertise zu unterstützen und das Feedback der Lehrkräfte einzubringen.“