Berlin, Gesundheit & Zufriedenheit

Ohne Abstand braucht es Alternativen

Die Einführung der Pflicht, eine Schutzmaske auch während des Unterrichts zu tragen, welche in NRW für die weiterführenden und berufsbildenden Schulen gelten wird, kommentiert der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, wie folgt:

„Die Nervosität steigt. Die von NRW eingeführte Maskenpflicht im Unterricht ist das klare Eingeständnis, dass bei der aktuellen Infektionslage nicht einfach auf Abstandsregelungen verzichtet werden kann, ohne den Gesundheitsschutz zu gefährden. Auch Bayern hat in seinem 4-Stufen-Plan bereits verankert, dass bei steigenden Infektionszahlen auch eine Maskenpflicht im Unterricht eingeführt werden kann. Was für NRW oder Bayern richtig ist, muss aber nicht zwingend für andere Länder gelten. So konnte in Sachsen gezeigt werden, dass die Infektionsraten sehr gering sind. Der Föderalismus hilft dabei, entsprechend der Risikofaktoren vor Ort Entscheidungen zu treffen. Dabei gilt: Gesundheitsschutz first! Alle Personen an Schule haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Deshalb müssen die bekannten Maßnahmen, wie das Abstandhalten, umgesetzt oder alternativ durch besseren Schutz ersetzt werden. Dazu gehört entsprechend der Ergebnisse der TU Berlin insbesondere ein gutes Lüftungskonzept, das den kompletten Luftaustausch garantiert.“

Aus pädagogischer Sicht sei die Maskenpflicht im Unterricht auf jeden Fall eine Herausforderung, so Beckmann. Er sagt: „Es ist fraglich, ob den Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern zuzumuten ist, die Masken während des ganzen Unterrichtstages zu tragen. Natürlich ist das Sprechen damit aber auch eine Frage der Gewöhnung. Und es ist in jedem Fall besser, zusammen in der Schule zu lernen als dies nicht tun zu können. Trotzdem bleibt die Herausforderung, dass das Zwischenmenschliche auch von der Mimik lebt – und diese mit einer Maske kaum zu erkennen ist.“