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Chance verspielt - VBE kritisiert fehlende Kompromissbereitschaft bei Verankerung von Kinderrechten im GG

„Selten zuvor sind so viele Mängel in unserer Gesellschaft, vor allem im Sozial-, Sicherungs- und Bildungssystem, derart schonungslos aufgezeigt worden wie in Zeiten der Corona-Pandemie. Gerade jetzt wäre es ein wichtiges Zeichen gewesen, die Rechte von Kindern fast 30 Jahre, nachdem Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 ratifiziert hat, ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben. Dass diese große Chance, die Rechte von Kindern und Jugendlichen hierüber sichtbarer, besser einfordern- und einklagbarer zu machen, durch die fehlende Kompromissbereitschaft der Parteien vertan wurde, ist enttäuschend“, kommentiert der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, das gescheiterte Koalitionsvorhaben.

„Wir erleben gerade, dass insbesondere gefährdete Gruppen zusätzlich benachteiligt werden, wie geflüchtete Kinder, Kinder mit Behinderungen, armutsbetroffene Kinder oder Kinder, die in konfliktreichen Situationen aufwachsen. Nicht nur, aber auch deshalb müssen wir die Rechte von Kindern nachhaltig stärken. Eine klar und stark formulierte Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz muss deshalb politisches Ziel bleiben“, so Beckmann weiter.